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Die Sensibilitätsprüfung ist Teil der neurologischen Untersuchung und dient der Überprüfung der sensiblen Wahrnehmung.
In der Zahnmedizin dient sie der Überprüfung der Vitalität eines Zahns und wird als Vitalitätsprüfung ("ViPr") bezeichnet.
Bei der neurologischen Sensibilitätsprüfung werden die unterschiedlichen Qualitäten der Sensibilität einzeln untersucht. Unterschieden werden:
Weiterhin werden von diesen "einfachen" Qualitäten zusätzliche komplexe Sensibilitätsleistungen wie Stereognosie und sensibler Funktionswandel unterschieden.
Die Überprüfung erfolgt stets im Seitenvergleich. Klinisch wird grob orientierend meist nur die Berührungsempfindung getestet. Dazu können der Finger des Untersuchers oder einfache Hilfswerkzeuge (Nadel, Pinsel, Watte) herangezogen werden. Sind eine oder gar mehrere Qualitäten gestört, so kann anhand von Lokalisation und Qualität der Störung eine Lokalisationsdiagnostik bzw. Ursachenforschung erfolgen.
Die Berührungsempfindung wird mit dem Finger, einem Wattebausch oder einem Pinsel geprüft. Jeweils im Seitenwechsel werden Berührungen mit dem Pinsel gesetzt und der Patient befragt, ob die Berührung wahrgenommen wird oder nicht.
Herabgesetzte Wahrnehmungen der Berührung werden als Hypästhesie oder Anästhesie bezeichnet.
Die Temperaturempfindung wird mithilfe von zwei wärmeleitenden Behältern (z.B. Glas), gefüllt mit kaltem und warmem Wasser geprüft. Der Patient wird nach Auflegen von Warm oder Kalt nach der Wahrnehmung befragt.
Eine herabgesetzte Wärmeempfindung wird als Thermhypästhesie oder Thermanästhesie bezeichnet.
Das Vibrationsemfpinden wird durch Auflegen einer schwingenden Stimmgabel an knöcherne Punkte geprüft. Dabei bietet sich das Auflegen an verschiedenen Punkten an, unter anderem Processus mastoideus, Patella, Handwurzelknochen und Dornfortsätzen an.
Eine herabgesetzte Vibrationswahrnehmung wird als Pallhypästhesie oder Pallanästhesie bezeichnet.
Die Schmerzempfindung wird mit einer Nadel geprüft. Dabei werden im Wechsel der stumpfe und der spitze Anteil der Nadel aufgesetzt. Der Patient soll dabei stumpf und spitz (Schmerz!) unterscheiden.
Eine gesteigerte Schmerzempfindung wird als Hyperalgesie, eine herabgesetzte Schmerzempfindung als Hypalgesie oder Analgesie bezeichnet.
Mißempfindungen, die nicht Schmerzen entsprechen, werden auch als Parästhesie bezeichnet. Eine generalisierte Schmerzwahrnehmung wird als Hyperpathie bezeichnet.
Die Bewegungsempfindung wird beispielsweise durch Fassen eines Fingers oder einer Zehe im Mittelgelenk geprüft. Dabei wird der Finger passiv im Grundgelenk gebeugt und gestreckt. Der Patient soll jeweils angeben, ob eine Streckung oder Beugung erfolgt.
Die Lageempfindung wird bei verschlossenen Augen und liegendem Patienten untersucht. Ein Arm oder Bein wird jeweils passiv angehoben und bei verschlossenen Augen in einer bestimmten Position vom Patienten fixiert. Zur Prüfung soll dann die jeweils andere Extremität in die gleiche Position wie die passiv bewegte Extremität gebracht werden.
Die Kraftempfindung wird durch wechselseitiges Halten und Heben definierter Gewichte geprüft.
Die erwähnten komplexen Leistungen der Sensibilität (Stereognosie und Sensibler Wandel) werden durch spezielle Untersuchungstechniken wie beispielsweise dem Ertasten von Gegenständen, Dermolexie und Zwei-Punkt-Diskrimination geprüft.
Tags: Sensibilität
Fachgebiete: Neurologie, Zahnmedizin
Diese Seite wurde zuletzt am 1. Juni 2013 um 09:59 Uhr bearbeitet.
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