Rettungskräfte
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LoslegenEnglisch: emergency responders, rescue workers
Definition
Rettungskräfte sind Personen, die bei Unglücksfällen, Katastrophen, medizinischen Notfällen und anderen Gefahrenlagen Hilfe leisten. Je nach Einsatzlage zählen dazu insbesondere Kräfte des Rettungsdienstes, der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes, der Wasserrettung sowie der Polizei.
Arten von Rettungskräften
Der Begriff umfasst je nach Kontext unterschiedliche Berufsgruppen, Organisationen und Fachdienste. In Deutschland kann man grob zwischen folgenden Gruppen unterscheiden:
- Rettungsdienstfachpersonal sowie Notärzte für die medizinische Notfallversorgung.
- Die Feuerwehr, die bei Bränden, technischer Hilfeleistung sowie sonstigen nichtpolizeilichen Gefahrenlagen zum Einsatz kommt.[1]
- Das Technische Hilfswerk mit besonderen Fähigkeiten im Bereich der technischen Hilfeleistung sowie der Notversorgung und Notinstandsetzung.[2]
- Die Polizei, die als staatliche Exekutivbehörde auch Aufgaben der Gefahrenabwehr wahrnimmt.
- Private Hilfsorganisationen wie Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe, Malteser Hilfsdienst und Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft gehören zu den nach § 26 ZSKG insbesondere zur Mitwirkung geeigneten Organisationen.[3] Sie stellen unter anderem Einheiten des Sanitäts- und Betreuungsdienstes, der Wasserrettung sowie weiterer Fachdienste im Zivil- und Katastrophenschutz. Einen Überblick über die beteiligten Akteure liefert die Zentrale für politische Bildung.[4]
- Die Wasserrettung, die bei Notfällen auf Gewässern tätig wird.
Ausbildung
Rettungskräfte in Deutschland sind sowohl hauptberuflich als auch ehrenamtlich tätig. Das Verhältnis von hauptberuflich und ehrenamtlich tätigen Kräften unterscheidet sich je nach Organisation und Aufgabenbereich erheblich. Bei Feuerwehr und Technischem Hilfswerk wird ein großer Teil der Einsatzkräfte ehrenamtlich gestellt, während der Rettungsdienst überwiegend auf hauptberuflich Beschäftigte zurückgreift. Die Zahl der hauptamtlich im Rettungsdienst Beschäftigten ist zwischen 2012 und 2022 um 71 % gestiegen – von rund 50.000 auf rund 86.000 Personen. Der Personalzuwachs im Rettungsdienst fiel damit merklich höher aus als im Gesundheitswesen als Ganzem, wo die Beschäftigtenzahl im selben Zeitraum um 19 % zunahm.[5]
Im Rettungsdienst selbst gliedert sich die Qualifikation in mehrere Stufen:
- Rettungshelfer durchlaufen eine kurze, landesrechtlich geregelte Ausbildung unterschiedlichen Umfangs und unterstützen insbesondere bei Aufgaben des Krankentransports und Rettungsdienstes.
- Rettungssanitäter absolvieren eine Ausbildung, deren Umfang sich in den Ländern grundsätzlich an 520 Stunden orientiert, und übernehmen Aufgaben der Erstversorgung sowie der Unterstützung beim Patiententransport.
- Die umfassendste bundesrechtlich geregelte nichtärztliche Berufsausbildung im Rettungsdienst ist die des Notfallsanitäters – eine 2014 eingeführte, dreijährige Ausbildung mit staatlicher Prüfung nach dem Notfallsanitätergesetz (NotSanG), die als neuer Ausbildungsweg neben die bisherige Ausbildung zum Rettungsassistenten trat; bereits ausgebildete Rettungsassistenten konnten ihre Berufsbezeichnung weiterführen.[6]
Die Ausbildungsstrukturen zwischen Haupt- und Ehrenamtlichen unterscheiden sich meist deutlich, da ehrenamtliche Kräfte ihre jeweiligen Aus- und Fortbildungen meist neben dem Hauptberuf absolvieren. Dafür nutzen viele Organisationen ein modulares Ausbildungssystem, in dem Qualifikationen durch verschiedene Lehrgänge erworben werden.
Rechtliche Grundlagen
Die Tätigkeit der Rettungskräfte basiert auf verschiedenen rechtlichen Grundlagen, insbesondere den Rettungsdienstgesetzen der Länder, den Feuerwehrgesetzen, dem THW-Gesetz sowie den Polizeigesetzen der Länder. Diese Gesetze regeln die Aufgaben, Befugnisse und Organisationsstrukturen der jeweiligen Rettungskräfte. Auf Bundesebene enthält zusätzlich das Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) Regelungen für den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes.
Einsatzorganisation
Die Notrufnummer 112 ist für Feuerwehr und Rettungsdienst vorgesehen, die 110 für die Polizei. Leitstellen nehmen die Notrufe entgegen, alarmieren die erforderlichen Einsatzkräfte und koordinieren deren Einsatz; je nach Bundesland und örtlicher Organisation können Feuerwehr und Rettungsdienst dabei in einer gemeinsamen integrierten Leitstelle zusammengefasst sein. Bei größeren Schadenslagen werden zusätzliche Führungsstrukturen (Einsatzleitung) eingerichtet. Je nach Lage und landesrechtlicher Regelung setzen sich diese aus Führungskräften der beteiligten Organisationen zusammen und gewährleisten eine strukturierte Zusammenarbeit aller Einsatzkräfte.
Zusammenarbeit
Die verschiedenen Einsatzorganisationen arbeiten bei Einsätzen eng zusammen. Schnittstellen zwischen den Organisationen sind klar definiert, um eine effiziente Hilfeleistung zu gewährleisten. Bei gemeinsamen Einsätzen, wie beispielsweise bei Verkehrsunfällen, arbeiten Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei Hand in Hand. Regelmäßige gemeinsame Übungen stärken die Zusammenarbeit und verbessern die Abstimmung im Ernstfall.
Schutz der Rettungskräfte
Der Schutz der Rettungskräfte hat hohe Priorität. Persönliche Schutzausrüstung wie Helme, Schutzkleidung und Atemschutzgeräte schützt vor physischen Gefahren. Die Eigensicherung ist oberstes Gebot bei allen Einsätzen. § 115 StGB stellt unter anderem Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes unter bestimmten Voraussetzungen Vollstreckungsbeamten gleich. Dies gilt insbesondere, wenn sie bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not durch Gewalt oder deren Androhung behindert oder tätlich angegriffen werden.[7] Zudem erhalten sie im Rahmen der psychosozialen Notfallversorgung Unterstützung nach belastenden Einsätzen.
Quellen
- ↑ Deutscher Feuerwehrverband: Statistik, abgerufen am 17.08.2026
- ↑ Bundesministerium des Innern (BMI): Welche Aufgaben hat das THW?, abgerufen am 17.08.2026
- ↑ Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG), § 26, abgerufen am 17.08.2026
- ↑ Bundeszentrale für politische Bildung: Akteure des Bevölkerungsschutzes, abgerufen am 17.08.2026
- ↑ Statistisches Bundesamt (Destatis): Zahl der Beschäftigten im Rettungsdienst von 2012 bis 2022 um 71 % gestiegen, abgerufen am 17.08.2026
- ↑ Notfallsanitätergesetz (NotSanG), abgerufen am 17.08.2026
- ↑ § 115 StGB – Widerstand gegen oder tätlicher Angriff auf Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen, abgerufen am 17.08.2026
Literatur
- Bartel J, Schubert P. Engagement im Ernstfall – Zahlen und Fakten zu freiwilligem Engagement und zivilgesellschaftlichen Organisationen im Bevölkerungsschutz. ZiviZ im Stifterverband. Berlin; 2025.