Zivilschutz
Englisch: civil protection
Definition
Der Zivilschutz umfasst alle nichtmilitärischen Maßnahmen, die im Kriegs- bzw. Verteidigungsfall dem Schutz der Bevölkerung, kritischer Infrastrukturen (KRITIS), öffentlicher Einrichtungen und von Kulturgütern dienen. Er ist zentraler Bestandteil des Bevölkerungsschutzes in Deutschland.
Hintergrund
Der Zivilschutz entwickelte sich historisch vor allem im Kalten Krieg mit dem Schwerpunkt auf Schutz vor Luftangriffen und atomaren Bedrohungen. Mit der politischen Entspannung und der Wiedervereinigung verlor er zunächst an Bedeutung.
Seit Beginn des 21. Jahrhunderts rückte das Thema aufgrund neuer sicherheitspolitischer Herausforderungen, darunter Terroranschläge, Großschadenslagen und kriegerische Konflikte in Europa – wieder stärker in den Fokus. Heute ist der Zivilschutz rechtlich im Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) verankert. Dem Bund obliegt als Teil des Verfassungsauftrags die Verantwortung für die Verteidigung, einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung.
Im Gegensatz zum Katastrophenschutz, der z.B. bei Naturkatastrophen und Unglücken aktiv wird, umfasst der Zivilschutz v.a. Maßnahmen im Verteidigungsfall.
Organisation
Der Zivilschutz wird durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) koordiniert. Zudem sind an der Umsetzung des Zivilschutzes beteiligt:
- Gemeinsame Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern (GMLZ): Lagemanagement/-Darstellung und Ressourcenmanagement
- Zivilschutzeinheiten des Bundes: Medizinische Task Force (MTF), Analytische Task Force (ATF)
- Technisches Hilfswerk (THW): Bundesanstalt mit spezialisierten technischen Fachgruppen
- Bundeswehr: Unterstützung im Rahmen der Amtshilfe, insbesondere bei logistischen Großlagen
- Länder und Kommunen: Zuständig für operative Umsetzung und örtliche Gefahrenabwehr
Aufgaben
- Notfallvorsorge:
- Erstellen von Risikoanalysen und Gefahrenkarten
- Schutz und Sicherung kritischer Infrastrukturen
- Ausbildung und Vorbereitung von Einsatzkräften und der Bevölkerung, z.B. durch die Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung (BABZ)
- Entwicklung und Pflege von Warn- und Informationssystemen
- Krisenmanagement:
- Alarmierung und Koordination der Hilfs- und Rettungskräfte, z.B. GMLZ
- Führung und Einsatzsteuerung während der Gefahrenlage
- Zusammenarbeit mit Bundes-, Landes- und kommunalen Behörden sowie privaten Organisationen
- Zivilschutz:
- Bereitstellung technischer und logistischer Ressourcen, z.B. durch das THW oder spezielle Zivilschutzfahrzeuge (z.B. Krankentransportwagen Typ B Zivilschutz, CBRN-Erkundungswagen)
- Unterstützung des medizinischen Katastrophenschutzes (z.B. durch Medizinische Task Forces und Analytische Task Force)
- Sicherstellung der Versorgung und Betreuung im Krisenfall
- Koordination und Zusammenarbeit:
- Förderung der Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen
- Entwicklung von Standards und Rahmenkonzepten für den Katastrophenschutz
- Durchführung gemeinsamer Übungen und Schulungen, z.B. Länder- und Ressortübergreifende Krisenmanagementübung (LÜKEX)
Quellen
- Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK): www.bbk.bund.de
- BBK: „Zivilschutz – Grundlagen und Maßnahmen“, Informationsbroschüre, 2023
- Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG), Stand: 2023
- Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI): Nationale Sicherheitsstrategie, 2023
- Deutscher Bundestag: Bericht zur zivilen Verteidigung, Drucksache 20/8700
- Karutz H., Geier W., Mitschke T. (Hrsg.): Bevölkerungsschutz: Notfallvorsorge und Krisenmanagement in Theorie und Praxis. Springer VS, Wiesbaden 2021. DOI: 10.1007/978-3-658-32901-3