Bevölkerungsschutz
Definition
Der Bevölkerungsschutz in Deutschland umfasst alle Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung, kritischer Infrastrukturen (KRITIS), öffentlicher Einrichtungen und Kulturgüter vor Gefahren und Krisen.
Gliederung
Der Bevölkerungsschutz gliedert sich in zwei zentrale Bereiche:
- Katastrophenschutz (KatS): Umfasst strukturierte Maßnahmen zur Bewältigung außergewöhnlicher Schadenslagen mit massiven Auswirkungen, etwa bei Naturkatastrophen, Pandemien, Großunfällen oder technischen Ausfällen, z.B. der Strom- oder Wasserversorgung.
- Zivilschutz: Beinhaltet nicht militärische Maßnahmen im Verteidigungsfall, vor allem zum Schutz der Zivilbevölkerung vor militärischen Bedrohungen wie Luftangriffen, atomaren Gefahren oder kriegerischen Konflikten
Rechtsgrundlage
Die rechtliche Grundlage für den Bevölkerungsschutz bildet das Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG). Die Verantwortung für Planung und Durchführung liegt vor allem bei den Bundesländern. Der Bund unterstützt mit überregionaler Koordination, Ausbildung und Ausstattung durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) sowie durch das Technische Hilfswerk (THW).
Organisation
Wesentliche Akteure im Bevölkerungsschutz sind:
- Kommunen: Führen Einsätze auf lokaler Ebene durch und sichern die operative Gefahrenabwehr, unter anderem mit Freiwilligen Feuerwehren.
- Landkreise/kreisfreie Städte: Zuständig für den Rettungsdienst und die Rettungsleitstelle, Betrieb des Brandschutzaufsichtsdienst und der untere Katastrophenschutzbehörde, Einsatzplanung und Alarmpläne, Vorhaltung von Sonderfahrzeugen (u.a. Rüstwagen, Einsatzleitwagen 2 oder Hochwasserschutz-Ausrüstung)
- Länder: Koordinieren überörtliche Einsätze, beschaffen Ausrüstung/Fahrzeugen (Löschgruppenfahrzeug 20 KatS, Schlauchwagen 2000) und unterhalten spezialisierte Katastrophenschutzeinheiten. Zuständig für die obere Katastrophenschutzbehörde innerhalb der Regierungsbezirke.
- Bund: Übernimmt überregionale Koordination und Unterstützung, beispielsweise durch das BBK, das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum (GMLZ) und Spezialeinheiten wie die Medizinische Task Force (MTF) oder Analytische Task Force (ATF).
Der Bevölkerungsschutz wurde seit den 1960er-Jahren kontinuierlich weiterentwickelt. Neben dem Katastrophenschutz umfasst er auch den Zivilschutz, der insbesondere auf den Schutz der Bevölkerung im Verteidigungsfall ausgerichtet ist. Die föderale Struktur soll sicherstellen, dass kommunale, Landes- und Bundesbehörden eng zusammenarbeiten.
Kritik
Kritiker merken an, dass die komplexe Organisationsstruktur mit mehreren Entscheidungsebenen den Bevölkerungsschutz im Katastrophenfall unflexibel und schwerfällig macht. Darüber hinaus gilt er als unterfinanziert.
In der Vergangenheit gab es immer wieder Beispiele für das Versagen des Bevölkerungsschutzes im Krisenfall, u.a. bei der Ahrtal-Flutkatastrophe.[1]
Weblinks
- Begriffe und Definitionen im Bevölkerungsschutz
- Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG), Stand 2023
- Magazin Bevölkerungsschutz des Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
- Bevölkerungsschutz in Deutschland- Deutsches Komitee Katastrophenvorsorge 2025
Quellen
- ↑ 2.097 Seiten Abschlussbericht: Ignoranz und Staatsversagen - Scharfe Worte der Opposition im Bericht des Flut-Ausschusses, SWR Aktuell, 2.8.2024, abgerufen am 25.6.2025