Psychosoziale Notfallversorgung
Definition
Die psychosoziale Notfallversorgung, kurz PSNV, bezeichnet die strukturierte Betreuung und Unterstützung von Menschen, die von einem plötzlich auftretenden, potentiell traumatisierenden Ereignis betroffen sind. Sie umfasst Maßnahmen zur Akutintervention, Stabilisierung und Nachsorge, um die psychische Gesundheit und soziale Handlungsfähigkeit Betroffener zu erhalten oder wiederherzustellen.
Hintergrund
Akute Belastungsreaktionen auf traumatische Ereignisse wie Unfälle, Naturkatastrophen, Gewalterfahrungen oder plötzliche Todesfälle können zu erheblicher psychischer Destabilisierung führen. Die PSNV ist Teil des erweiterten Katastrophenschutzes und der Gefahrenabwehr und richtet sich sowohl an direkt Betroffene als auch an Einsatzkräfte.
Einteilung
Die PSNV gliedert sich in zwei Hauptbereiche:
- PSNV-B (Betroffene): Unterstützung von unverletzt Betroffenen, Angehörigen und Augenzeugen durch speziell geschulte psychosoziale Notfallhelfer (z.B. Kriseninterventionsteams, Notfallseelsorge).
- PSNV-E (Einsatzkräfte): Prävention, Akutintervention und Nachsorge für Einsatzkräfte zur Vorbeugung psychischer Folgeerkrankungen wie posttraumatischer Belastungsstörung oder Burnout.
Aufgaben
- Förderung der individuellen Bewältigungsstrategien
- Stabilisierung und Orientierung nach belastenden Ereignissen
- Vermeidung von Chronifizierung akuter Belastungsreaktionen
- Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit im Alltag oder Einsatz
Maßnahmen
Zu den häufigsten Interventionen zählen:
- Akute psychosoziale Krisenintervention vor Ort
- Gespräche zur emotionalen Entlastung (Debriefing/ Demobilisierung)
- Psychoedukation über normale Stressreaktionen
- Vermittlung weiterführender therapeutischer oder seelsorgerischer Angebote
Rechtliches
Die PSNV ist in Deutschland durch das Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG) sowie Landesregelungen eingebunden und wird häufig durch Hilfsorganisationen (z.B. Deutsches Rotes Kreuz, Malteser, ASB) und Kirchen getragen.
Literatur
- Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). (2019). Handbuch Psychosoziale Notfallversorgung.