Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz
Englisch: civil protection and disaster relief act
Definition
Das Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz, kurz ZSKG, ist ein deutsches Bundesgesetz, das die Zuständigkeiten von Bund und Ländern im Bevölkerungsschutz regelt. Es bildet die rechtliche Grundlage für den Zivilschutz im Spannungs- und Verteidigungsfall sowie für die Mitwirkung des Bundes an der Katastrophenhilfe der Länder im Frieden.
Hintergrund
Das ZSKG wurde 2009 im Rahmen der Föderalismusreform aus dem früheren Zivilschutzgesetz sowie dem Gesetz über die Erweiterung des Katastrophenschutzes geschaffen. Es definiert die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern. Die Länder sind im Frieden für den Katastrophenschutz zuständig, der Bund für den Zivilschutz bei außergewöhnlichen Lagen (z.B. im Spannungs- oder Verteidigungsfall). Gleichzeitig ermöglicht das Gesetz dem Bund, die Länder im Katastrophenfall zu unterstützen, etwa durch Ausstattung, Ausbildung, Koordination oder die gemeinsame Nutzung von Einrichtungen wie dem Gemeinsamen Melde- und Lagezentrum (GMLZ).
Wesentliche Ziele des Gesetzes sind:
- Schutz der Bevölkerung im Spannungs- oder Verteidigungsfall
- Koordination von Bund und Ländern bei Großschadenslagen
- Aufbau eines einheitlichen Warn- und Kommunikationssystems
- Sicherstellung von bundesweiter Ausbildung und Ausstattung des Katastrophenschutzes
- Förderung der interoperablen Einsatzfähigkeit (z.B. Medizinische Task Forces, Analytische Task Force)