Persönliche Schutzausrüstung
Klick auf "Bearbeiten" und mach daraus einen Articulus longissimus!
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Abkürzung: PSA
Englisch: personal protection equipment, PPE
Definition
Die persönliche Schutzausrüstung ist eine Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, ihren Träger gegen eine Gefährdung seiner Sicherheit und Gesundheit zu schützen, sowie die damit verbundene Zusatzausrüstung. Die persönliche Schutzausrüstung wird in Deutschland durch die PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) reglementiert.
Einteilung der PSA-Komponenten
Die Einteilung der PSA-Komponenten erfolgt nach Schutzbedürftigkeit einzelner Körperregionen und berücksichtigt mögliche Eintrittspforten. Diese Einteilung wird von den Normenkomitees verwendet:
Atemschutz
Augenschutz
- Schutzbrille (Splitter-, UV-Schutz)
- Gesichtsvisier
Armschutz, Beinschutz, Rumpfschutz
Kopfschutz
Fußschutz
- Schuhe
- Stiefel
Auswahlkriterien
Die einzelnen Komponenten einer PSA müssen miteinander kompatibel sein (Überprüfung!).
Normen
Eine Vielzahl von unterschiedlichen Normen mit unterschiedlichen Begriffsbestimmungen und -auslegungen tragen bisher nicht zur gewünschten Transparenz bei der Auswahl und Vergleich geeigneter PSA bei. Ein einheitlicher Standard ist derzeit nicht in Sicht.
Literatur
- Notfall- und KatastrophenPharmazie I - Bevölkerungsschutz und Medizinische Notfallversorgung ( BBK / DGKM e.V )
- Biologische Gefahren I - Handbuch zum Bevölkerungsschutz ( BBK / RKI )
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