Maul- und Klauenseuche
Synonyme: Aphthosis epizootica, MKS, Stomatitis epidemica
Englisch: aphtous fever, hoof-and-mouth disease
Definition
Erreger
- Maul-und-Klauenseuchen-Virus (MKS-Virus)
Übertragung
Die Infektion wird durch Klauentiere, wie z. B. Rinder, Schweine, Ziegen oder Schafe, über eine Schmierinfektion auf den Menschen übertragen. Selten kann es auch über infizierte Gegenstände oder Milchprodukte zu einer Infektion beim Menschen kommen.
Der Mensch kommt als Vektor des MKS-Virus in Betracht. Er ist zumeist nicht empfindlich für das MKS-Virus, kann es jedoch verbreiten. Es ist davon auszugehen, dass die Seuchen, die in Europa in den vergangenen Jahrzehnten ausgebrochen sind, auf Einschleppung durch den Menschen (Reiseverkehr) zurückzuführen sind.
Klinisches Bild
- Inkubationszeit: Die Inkubationszeit bei der Maul- und Klauenseuche beträgt 2 bis 6 Tage.
- Prodromalstadium: Das Prodromalstadium ist durch Fieber, Kopfschmerzen, Abgeschlagenheit und Kreuzschmerzen gekennzeichnet.
- Nach 2 bis 3 Tagen entsteht eine Blase an der Eintrittspforte des Erregers.
- Virämische Phase: In der virämischen Phase kommt es zu einer geröteten Mundschleimhaut und zu einem morbilliformen Exanthem. Im Bereich der Mund-, Rachen,- Zungen - und Lippenschleimhaut, Fußsohlen, Handflächen und Fingerspitzen, kommt es zu linsengroßen aphthösen Läsionen. Außerdem besteht ein Foetor ex ore.
Diagnose
Die Diagnose ist anhand der klinischen Symptome nicht immer möglich und kann über Antikörper-Nachweis erfolgen. Eine Virusisolierung kann aus dem Bläscheninhalt erfolgen.
Differentialdiagnose
Therapie
Nach der Verordnung zum Schutz gegen die Maul- und Klauenseuche (MKS-Verordnung) von Juli 2017 sind - mit möglichen Ausnahmen - jegliche Impf- und Therapiemaßnahmen verboten. Bei nachgewiesenem Ausbruch der Seuche müssen befallene Tiere und empfängliche Arten des Verdachtsbetriebs umgehend gekeult und mittels Sperrzone abgeschottet werden. Es folgt eine isolierte Vernichtung der Tierkadaver. [1]
Verlauf und Prognose
Die Prognose für eine Infektion beim Menschen ist gut. Es kommt nach ca. 14 Tagen zu einer narbenlosen Ausheilung.
Meldepflicht
Für Tiere besteht schon bei bloßem Verdacht eine Anzeigepflicht durch den zuständigen Tierarzt. Für Menschen besteht laut dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) keine Meldepflicht.
Merke: Der behandelnde Tierarzt der Tiere, zu dem der Patient Kontakt hatte, sollte informiert werden!
Quelle
- ↑ Verordnung zum Schutz gegen die Maul- und Klauenseuche. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
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