2. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
Synonyme: M2, 2. Staatsexamen Medizin, "Hammerexamen"
Definition
Der 2. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung, kurz M2, ist das zweite Staatsexamen im Medizinstudium. Es kann nur mit bestandenem 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (Physikum) und nach Absolvierung des klinischen Studienabschnitts angetreten werden. Es handelt sich um eine rein schriftliche Prüfung.
Termine und Dauer
Die Prüfung wird zweimal im Jahr abgehalten – im Frühjahr (April) und im Herbst (Oktober). Anmeldefristen sind in der Regel der 10. Januar und der 10. Juni. Diese können jedoch abhängig vom jeweiligen Prüfungsamt variieren. Der 2. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung wird vor Beginn des Praktischen Jahres abgelegt, also im Regelfall nach dem 10. Fachsemester. Dem erfolgreichen Abschluss des 2. Abschnitts der Ärztlichen Prüfung folgt das PJ und dann der 3. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung, mit dessen Absolvierung die Approbation erlangt werden kann.
Voraussetzungen
Um sich als Medizinstudent zum 2. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung anmelden zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- erfolgreicher Abschluss des 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
- Bestehen sämtlicher Leistungsnachweise des klinischen Studienabschnitts gemäß § 27 der Approbationsordnung
- Nachweis über die Pflichtfamulaturen
Inhalte
Im 2. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung soll der Prüfling zeigen, dass er zum eigenverantwortlichen und fallbezogenen Arbeiten fähig ist und die theoretischen, im Studium erworbenen Kenntnisse anwenden kann.
Besonders ins Gewicht fallen hierbei:
- die berufspraktischen Anforderungen an den Arzt
- die wichtigsten Krankheitsbilder
- fächerübergreifende und problemorientierte Fragestellungen
Die Verteilung der Fächer unterscheidet sich zwischen den Jahren nur leicht. Im Allgemeinen gilt folgende Verteilung:
- Innere Medizin: ~20 %
- Pharmakologie: ~10 %
- große Fächer (Chirurgie, Neurologie, Pädiatrie): ~5 %
- sonstige Fächer: ~1 bis 5 %
Ablauf
Der 2. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung findet an drei aufeinanderfolgenden Tagen statt und dauert jeweils fünf Stunden. Die Prüfung wird im Multiple-Choice-Verfahren durchgeführt und umfasst insgesamt 320 Fragen. Als Vorbereitung dient vor allem das "Kreuzen" von Beispielfragen. Die Fragen sind dabei meist fallbezogen.
Bewertung
Zum Bestehen der Prüfung müssen, wie auch beim 1. Staatsexamen, mindestens 60 % der Fragen richtig beantwortet bzw. nicht weniger als 78 % der durchschnittlichen Prüfungsleistung der Referenzgruppe (1. Versuch) erbracht werden.
Hinsichtlich der Benotung gelten folgende Untergrenzen:
- sehr gut: mind. 75 %
- gut: mind. 50 %
- befriedigend: mind. 25 %
- ausreichend: weniger als 25 %
der über die Bestehensgrenze hinaus richtig beantworteten Fragen.
Wiederholung
Der 2. Abschnitt kann wie andere staatliche Prüfungen im Medizinstudium zwei Mal wiederholt werden.
Weblinks
- Gegenstandskatalog des IMPP
- Approbationsordnung für Mediziner, abgerufen am 02.06.2022
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Studienbeginn: Modellstudiengang | Studienorte | Stiftung für Hochschulzulassung | Numerus Clausus | Medizinertest | Wartezeit
Studienverlauf: Vorklinik | Pflegepraktikum | 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung | Klinischer Abschnitt | Famulatur | 2. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung | Praktisches Jahr | 3. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung | Approbation | Promotion