Entlassmanagement
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Synonyme: Überleitungsmanagement, Versorgungsmanagement nach Krankenhausaufenthalt
Englisch: discharge management
Definition
Das Entlassmanagement umfasst alle strukturierten Maßnahmen zur Vorbereitung, Planung und Umsetzung der Weiterbehandlung von Patienten nach einem stationären Krankenhausaufenthalt. Ziel ist die Sicherstellung einer kontinuierlichen medizinischen, pflegerischen und sozialen Versorgung im Übergang vom stationären in den ambulanten, rehabilitativen oder pflegerischen Bereich. Das Entlassmanagement beginnt regelhaft bereits mit der Aufnahme in das Krankenhaus.
Hintergrund
Verkürzte stationäre Verweildauern, eine steigende Zahl multimorbider Patienten sowie komplexe Therapie- und Pflegebedarfe erhöhen das Risiko von Versorgungsabbrüchen nach der Krankenhausentlassung. Unzureichend koordinierte Übergänge können zu Medikationsfehlern, Therapieunterbrechungen oder vermeidbaren Wiedereinweisungen führen. Vor diesem Hintergrund stellt das Entlassmanagement einen integralen Bestandteil der stationären Versorgung dar.
Rechtliche Grundlagen (Deutschland)
Krankenhäuser sind nach § 39 Abs. 1a SGB V verpflichtet, ein strukturiertes Entlassmanagement vorzuhalten. Die inhaltlichen Anforderungen an Ablauf, Zuständigkeiten und Dokumentation sind in der Richtlinie des Gemeinsamer Bundesausschuss festgelegt. Patienten haben im Rahmen des Entlassmanagements Anspruch auf eine bedarfsgerechte Unterstützung zur Sicherstellung der Anschlussversorgung, sofern sie dem Entlassmanagement ausdrücklich zustimmen.
Inhalte und Maßnahmen
Zentrales Element des Entlassmanagements ist die strukturierte Erhebung des individuellen Versorgungsbedarfs des Patienten. Auf dieser Grundlage werden erforderliche Maßnahmen geplant, koordiniert und dokumentiert. Dazu zählen insbesondere die Organisation der ambulanten Weiterbehandlung, die Einleitung rehabilitativer Maßnahmen, die Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln sowie die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Überprüfung und Anpassung der Medikation einschließlich der Erstellung eines aktuellen Medikationsplans. Ergänzend können Verordnungen, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen oder häusliche Krankenpflege für einen begrenzten Zeitraum nach der Entlassung ausgestellt werden, sofern dies zur Überbrückung bis zur Weiterbehandlung erforderlich ist.
Dokumentation und Informationsweitergabe
Die Dokumentation ist ein zentraler Bestandteil des Entlassmanagements. Insbesondere der Entlassbrief dient der strukturierten Informationsweitergabe an weiterbehandelnde Leistungserbringer. Er enthält Angaben zu Diagnosen, stationärem Verlauf, durchgeführten Maßnahmen, Medikation sowie zu empfohlenen Kontroll- und Weiterbehandlungsmaßnahmen. Eine zeitnahe Übermittlung ist erforderlich, um Informationsverluste und Versorgungsunterbrechungen zu vermeiden.
Beteiligte Berufsgruppen
Das Entlassmanagement ist eine interprofessionelle Aufgabe. Beteiligt sind insbesondere Ärzte, Pflegefachpersonen, Mitarbeiter des Sozialdienstes sowie Case- oder Care-Manager. Je nach Versorgungsbedarf können weitere Berufsgruppen, etwa Therapeuten oder externe Leistungserbringer, einbezogen werden. Die Zuständigkeiten ergeben sich aus den jeweiligen Aufgabenbereichen und den strukturellen Vorgaben des Krankenhauses.
Quelle
- Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Entlassmanagement Verbesserung beim Übergang vom Krankenhaus in die ambulante Versorgung angestrebt. abgerufen am 14.01.2026
- Bundesgesundheitsministerium (BMG): Entlassmanagement. abgerufen am 14.01.2026
- Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): Entlassmanagement. abgerufen am 14.01.2026