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Demenz

(Weitergeleitet von Dementia senilis)

von lateinisch: dementia - Verrücktheit, Unsinn; demens - ohne Geist
Synonyme: dementielles Syndrom, Demenzsyndrom
Englisch: dementia

1. Definition

Als Demenz bezeichnet man ein neurologisches Krankheitsbild, das durch den progredienten Verlust kognitiver Fähigkeiten gekennzeichnet ist. In späteren Krankheitsstadien kommt es in der Folge zu einem Verlust der Alltagskompetenz und zu einem Persönlichkeitszerfall. Demenz ist in höherem Lebensalter die häufigste Ursache der Pflegebedürftigkeit. Das entsprechende Adjektiv ist dementiell bzw. demenziell.

2. Hintergrund

Neben dem Begriff "Demenz" wird häufig auch der Terminus "dementielles Syndrom" verwendet. Damit wird der Umstand adressiert, dass "Demenz" eher ein Symptomkomplex als eine eigenständige Krankheitsentität ist.

Durch den Verlust der kognitiven Funktionen kommt es bei den meist progredienten Verläufen u.a. zu Beeinträchtigungen der zeitlichen und räumlichen Orientierung, der Kommunikationsfähigkeit und der autobiografischen Identität sowie zum Schwund von Persönlichkeitsmerkmalen. Für Betroffene und Angehörige entsteht hierdurch häufig eine hohe emotionale Belastung. Neben der medizinischen Versorgung verursacht insbesondere der Pflegebedarf von Menschen mit Demenz hohe Kosten für das Gesundheitssystem, die betroffenen Familien und die Gesellschaft.

Demenzen werden in der Medizin als Krankheiten mit neuropathologischem Korrelat und klinischer Krankheitssymptomatik verstanden. Im Gegensatz dazu besteht in der Bevölkerung gelegentlich noch die falsche Vorstellung, dass eine Demenz Teil eines normalen Alterungsprozesses sei.

3. Epidemiologie

In Deutschland sind ca. 10 % der Personen über 65 an einer Demenz erkrankt. Dabei steigt die Prävalenz exponentiell mit dem Alter an: Während im Alter von < 65 Jahren etwa 0,1 % der Bevölkerung betroffen ist, steigt dieser Wert auf etwa 13 bis 16 % im Alter von 80 bis 84 Jahren und auf 49 % bis 58 % ab dem 100. Lebensjahr. Frauen sind in jedem Alter häufiger betroffen als Männer.

Auch die Inzidenz von Demenzerkrankungen nimmt exponentiell mit dem Alter zu:

  • 50 bis 64 Jahre: 0,14 Neuerkrankungen pro 100 Personen pro Jahr
  • 65 bis 69 Jahre: 0,2 bis 0,6 Neuerkrankungen pro 100 Personen pro Jahr
  • 85 bis 89 Jahre: 4,2 bis 9,7 Neuerkrankungen pro 100 Personen pro Jahr
  • ab 95 Jahren: 11,9 Neuerkrankungen pro 100 Personen pro Jahr

4. Ätiologie

4.1. Primäre Demenz

Die primären Demenzen machen etwa 80 bis 90 % der Demenzen aus.[1] Es werden verschiedene Formen der primären Demenz unterschieden:

Mit steigendem Alter kommen Mischpathologien immer häufiger vor.

4.2. Sekundäre Demenz

Sekundäre Demenzen entstehen in Folge einer anderen Erkrankung. Ursachen einer sekundären Demenz sind beispielsweise:

5. Einwilligungsfähigkeit

Die Diagnose einer Demenz schließt die Einwilligungsfähigkeit des Betroffenen nicht prinzipiell aus. Ab einem bestimmten Krankheitsstadium ist die Erkrankung jedoch mit dem Verlust der Einwilligungsfähigkeit (z.B. für medizinische Maßnahmen) assoziiert. Daher muss im Einzelfall geprüft werden, ob die Einwilligungsfähigkeit für die jeweilige diagnostische oder medizinische Maßnahme vorliegt. Hierzu sollen die Bereiche Informationsverständnis, Krankheits- und Behandlungseinsicht, Urteilsvermögen und Kommunizieren einer Entscheidung bei der betroffenen Person beurteilt werden. In unklaren Fällen können ergänzend strukturierte Instrumente zur Beurteilung der Einwilligungsfähigkeit (z.B. MacCAT-T) eingesetzt werden.

Ist die betroffene Person nicht einwilligungsfähig, muss man die gesetzliche Vertretungssituation prüfen. Gegebenenfalls werden Maßnahmen ergriffen, um eine gesetzliche Vertretung für Fragen der Gesundheitsfürsorge zu schaffen. Sofern eine Patientenverfügung vorliegt, ist diese rechtlich bindend - mit Ausnahme von unaufschiebbaren Maßnahmen, bei denen eine Einwilligung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann, solange sie dem mutmaßlichen Willen des Patienten entsprechen.

6. Fahreignung

Bei mittelschwerer und schwerer Demenz ist die Fahreignung aufgehoben. Bei leichten Formen muss die Fahreignung im Einzelfall geprüft und mindestens jährlich beurteilt werden.

Demenzerkrankte sollen frühzeitig darüber aufgeklärt werden, dass die Erkrankung im Verlauf zum Verlust der Fahreignung führen wird (Sicherungsaufklärung nach §630c BGB). Die Aufklärung wird zweifelsfrei dokumentiert. Eine diesbezüglich unterbliebene Aufklärung ist ein Behandlungsfehler. Fährt ein Mensch mit Demenz bei fehlender Fahreignung trotz Aufklärung und Aufforderung zur Aufgabe weiterhin, so kann der Arzt trotz der ärztlichen Schweigepflicht zum Schutz des Patienten und anderer Verkehrsteilnehmer die zuständige Ordnungsbehörde oder das Kraftverkehrsamt benachrichtigen. Es handelt sich dabei nicht um eine Verpflichtung.

7. Artikel zum Thema

8. Quellen

  1. Pschyrembel - Demenz, abgerufen am 06.12.2022

9. Literatur

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