Recurrensparese
Synonyme: Rekurrensparese, Stimmbandlähmung, Stimmbandparese
Englisch: recurrent laryngeal nerve paralysis
Definition
Die Recurrensparese ist eine durch den Ausfall des Nervus laryngeus recurrens bedingte Lähmung (Parese) der inneren Kehlkopfmuskulatur.
Ätiologie
Eine Recurrensparese kann unter anderem bedingt sein durch:
- Läsion des Nerven bei operativen Eingriffen im Halsbereich, vor allem an der Schilddrüse (z.B. Thyreoidektomie)
- Infiltration und Destruktion des Nerven durch Schilddrüsenkarzinome, Ösophaguskarzinome oder Tumoren des oberen Mediastinums
- Metastasen (z.B. Bronchialkarzinom)
- Trauma im Halsbereich
- Aortenaneurysma
- Neuritis
- Virusinfekte
- Schädigung übergeordneter Hirnstrukturen
Symptomatik
Bei der klinischen Symptomatik muss prinzipiell zwischen einer einseitigen und einer doppelseitigen Parese unterschieden werden.
Einseitige Recurrensparese
Durch die Lähmung aller inneren Kehlkopfmuskeln einer Seite bleibt die betroffene Stimmlippe in der sogenannten Paramedianstellung. Daraus resultiert eine (manchmal diskret ausgeprägte) Heiserkeit. Betroffene verlieren die Fähigkeit zu Singen.
Beidseitige Recurrensparese
Bei einer beidseitigen Rekurrensparese verharren beide Stimmbänder in Medianstellung. Daraus resultieren:
Diagnostik
- Anamnese
- Stimmbandfunktionsprüfung im Rahmen einer Laryngoskopie: Stellung der Stimmlippen
- Funktionsprüfung des Nervus laryngeus recurrens durch Elektromygraphie und Magnetstimulation
- Bildgebung zum Tumorausschluss (CT oder MRT)
Therapie
Bei einer einseitigen Lähmung ist in der Regel eine Stimmübungstherapie erfolgversprechend. Insbesondere bei inkompletten Schädigungen kann durch eine Elektrotherapie die Nervenfunktion wiederhergestellt werden.
Bei einer bestehenden Kadaverstellung ist eine phonochirurgische Stellungskorrektur der gelähmten Stimmlippe (Thyreoplastik) indiziert, bei der das Stimmband gestrafft und näher an die Medianstellung gebracht wird.
Bei der doppelseitigen Rekurrensparese ist meistens aufgrund der ausgeprägten Atemnot eine Tracheotomie durchzuführen. Zum Sprechen kann eine Sprechkanüle eingelegt werden. Besteht die Schädigung länger als 1 Jahr, so ist mit einer Wiederherstellung der Funktion nicht mehr zu rechnen. In solchen Fällen ist, um ein dauerhaft bestehendes Tracheostoma zu vermeiden, ein operativer Eingriff zur Erweiterung der Stimmritze indiziert, unter anderem:
- Resektion von Processus vocalis und Anteilen der Stimmbänder mittels Laser
- einseitige Arytaenektomie und Verlagerung der Stimmlippe
um diese Funktion zu nutzen.