Palliativmedizin (Zusatzweiterbildung)
Synonym: Zusatzbezeichnung Palliativmedizin
Definition
Die Zusatzweiterbildung Palliativmedizin befasst sich mit der Behandlung, Betreuung und Begleitung von Patienten mit einer fortschreitenden, nicht heilbaren Erkrankung und begrenzter Lebenserwartung. Der erfolgreiche Abschluss der Zusatzweiterbildung befähigt Fachärzte zum Führen der entsprechenden Zusatzbezeichnung.
Hintergrund
Ziele der Palliativmedizin sind die Linderung belastender Symptome, die Förderung der Lebensqualität sowie die Unterstützung von Patient und Angehörigen in körperlicher, psychischer, sozialer und spiritueller Hinsicht. Sie bildet damit das Bindeglied zwischen kurativer Medizin, chronischer Versorgung, Hospizarbeit und Sterbebegleitung.
Die Palliativmedizin hat sich seit den 1990er Jahren in Deutschland als eigenständiges Querschnittsfach etabliert. Zunächst stark von der Hospizbewegung beeinflusst, wurde sie 2003 offiziell in die Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer aufgenommen und damit als ärztliche Zusatzqualifikation anerkannt.
Die Einführung trug maßgeblich dazu bei, die palliative Versorgung zu professionalisieren und sie in Kliniken, ambulanten Strukturen und Pflegeeinrichtungen fest zu verankern.
In den letzten zwei Jahrzehnten kam es zu einem deutlichen Wandel des Rollenverständnisses:
- Von einer reinen Sterbebegleitung hin zu einem frühzeitigen, interdisziplinären Ansatz, der schon parallel zu kurativen Therapien eingesetzt wird.
- Von einer Nischendisziplin zu einem verpflichtenden Querschnittsfach im Medizinstudium.
- Von einer Einzelinitative weniger Ärzte hin zu einem flächendeckenden Versorgungsangebot mit Palliativstationen, spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV-Teams) und Konsiliardiensten.
Weiterbildung
Die Zusatzweiterbildung Palliativmedizin ist in der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) von 2020 der Bundesärztekammer verankert.
Weiterbildungszeit
- Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung
- 40 Stunden Basiskurs in Palliativmedizin
- 120 Stunden Fallseminare unter Supervision eines erfahrenen Palliativmediziners
- alternativ: 6 Monate Weiterbildung unter Befugnis in einer Weiterbildungsstätte
Weiterbildungsinhalt
Vermittelt werden Kernkompetenzen in:
- Symptomkontrolle (Schmerz, Dyspnoe, Übelkeit, Fatigue, Delir)
- Kommunikation (Gespräche über Prognose, Therapiezieländerung, Umgang mit Angehörigen)
- ethischer Entscheidungsfindung (Therapiebegrenzung, Patientenverfügung, Umgang mit Todeswünschen, Advance Care Planning)
- psychosozialer und spiritueller Begleitung
- Besonderheiten der pädiatrischen und geriatrischen Palliativversorgung
- Kooperation und Netzwerkarbeit (Spezialisierte ambulante Palliativversorgung, Hospiz, Hausärzte, Pflegedienste, Ehrenamtliche Helfer)
Klinische Palliativmedizin
Auf dem 129. Ärztetag (2025) wurde die Einführung einer weiteren Zusatzweiterbildung beschlossen. Zukünftig soll zwischen der rein kursbasierten Weiterbildung Palliativmedizin und der Zusatzbezeichnung „Klinische Palliativmedizin“ unterschieden werden, die eine 12-monatige Weiterbildungszeit an einer Weiterbildungsstätte erfordert.[1]
Literatur
- Bundesärztekammer. (Muster-)Weiterbildungsordnung 2020: Zusatz-Weiterbildung Palliativmedizin. Hessen
- AWMF-Leitlinie „Palliativmedizin für Patienten mit einer nicht heilbaren Krebserkrankung“ (2023)
- Radbruch L, Nauck F: Lehrbuch der Palliativmedizin, Schattauer 2015
- Sitte, Thöne: Repetitorium Palliativmedizin, Springer 2023
- Kränzle / Schmid / Seeger (Hrsg.): Palliative Care, Springer 2023
- Bundesärztekammer: (Muster-)Kursbuch Palliativmedizin, 2020
- Landesärztekammer Hessen: Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte in Hessen 2020 (WBO 2020)
Quelle
- ↑ Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und medizinische Onkologie: Anpassung der Zusatz-Weiterbildungsformatte in der Palliativmedizin auf dem 129. Ärztetag beschlossen, 11.06.2025