Facharzt für Radiologie
Synonym: Radiologe/Radiologin
Definition
Ein/e Facharzt/Fachärztin für Radiologie beschäftigt sich mit der Erkennung von Krankheiten mittels ionisierender Strahlung, kernphysikalischer und sonographischer Verfahren. Außerdem befasst er sich mit der Anwendung interventioneller, minimal-invasiver radiologischer Verfahren.
Weiterbildungsziel
Das Ziel der Weiterbildung im Gebiet Radiologie ist die Erlangung der Facharztkompetenz nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.
Weiterbildungszeit
Die Weiterbildungszeit beträgt 60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können bis zu
- 12 Monate in den Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung und/oder in Nuklearmedizin angerechnet werden
- 12 Monate in den Schwerpunktweiterbildungen des Gebietes angerechnet werden
Weiterbildungsinhalt
Die Weiterbildung dient dem Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in – der Indikation der mit ionisierenden Strahlen und kernphysikalischen Verfahren zu untersuchenden Erkrankungen
- den radiologischen Untersuchungsverfahren mit ionisierenden Strahlen einschließlich ihrer Befundung
- der Magnetresonanzverfahren und Spektroskopie einschließlich ihrer Befundung
- der Sonographie einschließlich ihrer Befundung
- den interventionell-radiologischen Verfahren auch in interdisziplinärer Zusammenarbeit
- Analgesierungs- und Sedierungsmaßnahmen einschließlich der Behandlung akuter Schmerzzustände
- der Erkennung und Behandlung akuter Notfälle einschließlich lebensrettender Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen und Wiederbelebung
- den Grundlagen der Strahlenbiologie und Strahlenphysik bei Anwendung ionisierender Strahlen am Menschen
- den physikalischen Grundlagen der Magnetresonanzverfahren und Biophysik einschließlich den Grundlagen der Patientenüberwachung sowie der Sicherheitsmaßnahmen für Patienten und Personal
- den Grundlagen des Strahlenschutzes beim Patienten und Personal einschließlich der Personalüberwachung sowie des baulichen und apparativen Strahlenschutzes
- der Gerätekunde
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
- Ultraschalluntersuchungen, einschließlich Doppler-/Duplex-Untersuchungen, an allen Organen und Organsystemen
- radiologische Diagnostik einschließlich Computertomographie, z.B. an
- Skelett und Gelenken
- Schädel einschließlich Spezialaufnahmen, Rückenmark und Nerven
- Thorax und Thoraxorganen
- Abdomen und Abdominalorganen
- Urogenitaltrakt
- der Mamma
- Gefäßen (Arterio-, Phlebo- und Lymphographien)
- Magnetresonanztomographien, z. B. an Hirn, Rückenmark, Nerven, Skelett, Gelenken, Weichteilen einschließlich der Mamma, Thorax, Abdomen, Becken, Gefäßen
- interventionelle und minimal-invasive radiologische Verfahren, davon
- Gefäßpunktionen, -zugänge und -katheterisierungen
- rekanalisierende Verfahren, z. B. PTA, Lyse, Fragmentation, Stent
- perkutane Einbringung von Implantaten
- gefäßverschließende Verfahren, z. B. Embolisation, Sklerosierung
- Punktionsverfahren zur Gewinnung von Gewebe und Flüssigkeiten sowie Drainagen von pathologischen Flüssigkeitsansammlungen
- perkutane Therapie bei Schmerzzuständen und Tumoren sowie ablative und gewebestabilisierende Verfahren
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