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Arzneimittelrecht

Englisch: regulation of therapeutic goods

1. Definition

Das Arzneimittelrecht ist ein Rechtsgebiet, dass sich mit der Herstellung, klinischen Prüfung und Abgabe von Arzneimitteln befasst. Es wird durch spezielle Gesetze (z.B. das Arzneimittelgesetz) sowie begleitende Richtlinien und Verordnungen reguliert.

2. Hintergrund

Das Arzneimittelrecht hat das Ziel, dass nur sichere und wirksame Arzneimittel verwendet werden. Weiterhin soll es den Missbrauch von Arzneimitteln verhindern. In Deutschland umfasst das Arzneimittelrecht auch Tierarzneimittel.

Das Arzneimittelrecht ist primär dem Verwaltungsrecht zuzuordnen, wobei es auch ein Teilgebiet des Nebenstrafrechtes und des Medizinrechts darstellt.

3. Gesetze

Der Kern des deutschen Arzneimittelrechts ist das in der heutigen Fassung seit 1976 geltende Arzneimittelgesetz (AMG). Es regelt verschiedene Aspekte der Arzneimittelherstellung und -abgabe sowie der klinischen Prüfung.

Gesetze, die zum Arzneimittelrecht im weiteren Sinne zählen, sind:

4. Verordnungen

Die einzelnen Gesetze des Arzneimittelrechts enthalten zahlreiche Verordnungsermächtigungen und sind somit die gesetzliche Grundlage u.a. von folgenden Rechtsverordnungen:

Stichworte: Gesetz, Recht
Fachgebiete: Gesundheitswesen

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21.03.2024, 09:00
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