Suchtmedizinische Grundversorgung
Definition
Die Suchtmedizinische Grundversorgung ist eine Zusatzweiterbildung, die Fachärzten spezifische Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen im Bereich der Prävention, Erkennung, Behandlung und Rehabilitation von Suchterkrankungen vermittelt.
Hintergrund
Ziel der Zusatzweiterbildung ist es, Ärzte zu befähigen, suchterzeugende Substanzen sowie stoffgebundene und stoffungebundene Abhängigkeitserkrankungen frühzeitig zu identifizieren, geeignete diagnostische und therapeutische Maßnahmen einzuleiten sowie die weitere Versorgung – ggf. auch durch Verweisung in spezialisierte Einrichtungen – zu gewährleisten.
Die Zusatzbezeichnung wird vor allem von Fachärzten für Allgemeinmedizin, Inneren Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatischen Medizin und Neurologie erworben, zunehmend aber auch von Fachärzten anderer patientennaher Disziplinen (z.B. Notfallmedizin, Anästhesiologie oder Pädiatrie), die regelmäßig mit suchtgefährdeten oder abhängigen Patienten in Kontakt stehen.
Weiterbildung
Voraussetzung für den Erwerb der Zusatzbezeichnung ist in der Regel eine abgeschlossene Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung sowie die Absolvierung eines anerkannten 50-Stunden-Kurses der Zusatzweiterbildung „Suchtmedizinische Grundversorgung“. In Landesärztekammerordnungen können darüber hinaus weitere Nachweise – etwa Hospitationen – gefordert sein.
Weiterbildungsinhalte
Die Weiterbildung umfasst wesentliche Themenblöcke wie:
- Prävention, Erkennung und Rehabilitation von Suchtkrankheiten
- Beratung zu stofflichen und nicht-stofflichen Abhängigkeiten
- Pharmakologie suchterzeugender Substanzen, Entzugs- und Substitutionsbehandlung
- Krisenintervention und Organisation frührehabilitativer Maßnahmen
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit und Schnittstellen zum Suchtkrankenhilfe-System
Quelle
- Musterkursbuch „Suchtmedizinische Grundversorgung“, Bundesärztekammer, Stand siehe Dokument. (bundesaerztekammer.de)