Facharzt für Allgemein- und Familienmedizin
Synonym: Facharzt für Allgemeinmedizin und Familienmedizin
Definition
Ein Facharzt für Allgemein- und Familienmedizin ist das österreichische Pendant zum deutschen Facharzt für Allgemeinmedizin. Das Aufgabenspektrum ist weitgehend deckungsgleich.
Hintergrund
Gemäß Beschluss des Nationalrats vom März 2024 ersetzt der Facharzttitel ab dem 01.01.2025 den bisher in Österreich geführten Titel "Arzt für Allgemeinmedizin".[1]
Diplomierte Ärzte für Allgemeinmedizin, die zu diesem Zeitpunkt in die Ärzteliste eingetragen sind und mindestens 24 Monate ärztliche Berufserfahrung in der Primärversorgung nachweisen können, können den Erwerb des Titels "Facharzt für Allgemein- und Familienmedizin" beantragen.[2]
Wer vor dem 01.06.2026 eine Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin begonnen hat, kann diese nach dem derzeit noch geltenden Recht abschließen, oder in die Facharztausbildung nach neuem Recht wechseln. Angehende Allgemeinmediziner, die bis zum 01.06.2026 noch keine Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin begonnen haben, beginnen die Facharztausbildung nach neuem Recht.
Weiterbildung
Die Ausbildung zum Facharzt für Allgemein- und Familienmedizin dauert abhängig vom Beginn der Basisausbildung zwischen 48 und 60 Monaten und ist wie folgt unterteilt:
- 9 Monate Basisausbildung
- 33 Monate Sonderfach-Grundausbildung (SFG)
- 6 bis 18 Monate Sonderfach-Schwerpunktausbildung (SFS)
Beginn Basisausbildung | Dauer SFS |
---|---|
01.06.2026 - 31.05.2027 | 6 Monate |
01.06.2027 - 31.05.2028 | 9 Monate |
01.06.2028 - 31.05.2029 | 12 Monate |
01.06.2029 - 31.05.2030 | 15 Monate |
ab 01.06.2030 | 18 Monate |
Weiterbildungsinhalte
Anders als in den Weiterbildungsrichtlinien zum Facharzt für Allgemeinmedizin in Deutschland erfolgt in Österreich weiterhin eine verstärkte verpflichtende Ausbildung in nicht-internistischen Fächern.[3]
Sonderfach | Dauer |
---|---|
Allgemeinmedizin und Familienmedizin | 6 Monate |
Innere Medizin | 6 Monate |
Kinder- und Jugendheilkunde | 3 Monate |
Neurologie | 3 Monate |
Orthopädie und Traumatologie | 3 Monate |
Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin | 3 Monate |
3 Wahlfächer, aus foldenden wählbar:
|
je 3 Monate |
Ab 01.06.2030 werden HNO und Dermatologie zu Pflicht-Sonderfächern. Bis dahin müssen eLearning-Einheiten im Rahmen der Akademie der Ärzte absolviert werden, wenn diese beiden Sonderfächer nicht als Wahlfächer absolviert wurden.[4]
Quellen
- ↑ Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, März 2024, abgerufen am 12.09.2024
- ↑ Österreichische Ärztekammer: Erwerb der Bezeichnung Fachärztin / Facharzt für Allgemeinmedizin und Familienmedizin, abgerufen am 11.04.2025
- ↑ 3,0 3,1 Ärztekammer für Tirol, abgerufen am 12.09.2024
- ↑ 4,0 4,1 OÖ ÄRZTE. Magazin der Ärztekammer für OÖ, Nr. 387 (Februar 2025): So werde ich Facharzt für Allgemein- und Familienmedizin, S. 6-11
Literatur
- Österreichische Ärztezeitung, März 2024, abgerufen am 12.09.2024
- Ärztekammer für Kärnten, Juni 2024, abgerufen am 12.09.2024
- Ärztekammer Salzburg, abgerufen am 12.09.2024