Zahnmedizinstudium
Synonym: Studium der Zahnmedizin
Definition
Das Zahnmedizinstudium ist eine Hochschulausbildung im Fach Zahnmedizin, die eine Grundvoraussetzung für die Tätigkeit als Zahnarzt ist.
siehe auch: Medizinstudium, Tiermedizinstudium
Studienplatzvergabe
Voraussetzung für den Zugang zum Zahnmedizinstudium ist die Allgemeine Hochschulreife oder ein entsprechend anrechenbarer Schul- oder Berufsausbildungsabschluss.
Für die Vergabe der Studienplätze ist die „Stiftung für Hochschulzulassung“ (früher ZVS) zuständig. Auswahlkriterien sind:
- Abiturnote (siehe auch Numerus Clausus)
- Wartezeit
- Auswahlverfahren der Hochschulen (darunter auch Test für Medizinische Studiengänge)
Zudem ist das Studium auch kostenpflichtig an privaten Hochschulen möglich.
Zahnmedizinische Fakultäten in Deutschland |
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Gliederung
Das Studium ist in Deutschland bundeseinheitlich durch die Approbationsordnung für Zahnärzte geregelt. Es gliedert sich in drei Abschnitte:
- Vorklinischer Abschnitt
- Präklinischer Abschnitt ("Phantomjahr")
- Klinischer Abschnitt
Die Regelstudienzeit nach neuer Approbationsordnung beträgt 11 Semester.
Vorklinischer Studienabschnitt
Die ersten 4 Semester werden als vorklinischer Studienabschnitt bezeichnet, in dem Grundlagenfächer wie Anatomie, Biochemie und Physiologie sowie Biologie, Chemie und Physik erlernt werden. Zudem muss ein Krankenpflegepraktikum von einem Monat absolviert werden. Der Studienabschnitt endet mit dem 1. Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung.
Präklinischer Studienabschnitt
Im vierten und fünften Semester des Studiengangs wird die Zahnerhaltungskunde und zahnärztliche Prothetik theoretisch und praktisch am Phantom erarbeitet. Der Abschnitt endet mit dem 2. Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung.
Klinischer Studienabschnitt
Der klinische Abschnitt umfasst die zahnklinischen Fächer und Querschnittsbereiche (z.B. Chirurgie, Paradontologie, Kieferorthopädie, Innere Medizin). Zudem wird die praktische Patientenversorgung unter Supervision erlernt. Der Studienabschnitt endet mit dem 3. Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (11. Semester).
Nach Bestehen des 3. Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung kann die Approbation beantragt werden.