Sozialpädiatrisches Zentrum
Definition
Ein Sozialpädiatrisches Zentrum, kurz SPZ, ist eine interdisziplinäre, ambulante Einrichtung zur Diagnostik, Behandlung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit chronischen Krankheiten, Entwicklungsstörungen, Behinderungen oder Verhaltensauffälligkeiten. SPZs sind in Deutschland in der Regel an Krankenhäuser angegliedert und arbeiten eng mit niedergelassenen Ärzten, Therapeuten sowie sozialen Diensten zusammen.
Aufgaben
Aufgabe der sozialpädiatrischen Zentren ist die Erkennung, Diagnostik und Behandlung von Entwicklungsstörungen, Mehrfachbehinderungen und komplexen Erkrankungsbildern. Dabei steht das Kind in seinem familiären und sozialen Kontext im Mittelpunkt. Neben der medizinischen und psychologischen Diagnostik werden auch Beratungs- und Unterstützungsangebote für Eltern und Bezugspersonen angeboten.
Team und interdisziplinärer Ansatz
SPZs arbeiten interdisziplinär. Zum Team gehören in der Regel Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Neuropädiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychologen, Sozialpädagogen, Physio-, Ergotherpeuten und Logopäden sowie Pflege- und Verwaltungskräfte. Durch die enge Kooperation verschiedener Berufsgruppen können medizinische, psychologische und soziale Aspekte kindlicher Entwicklungsprobleme besser beurteilt und behandelt werden.
Indikationen
Ein SPZ wird typischerweise in Anspruch genommen bei:
- Entwicklungsverzögerungen und -störungen (motorisch, sprachlich, kognitiv)
- neurologischen Erkrankungen (z. B. Epilepsien, infantile Zerebralparese)
- angeborenen oder erworbenen Behinderungen
- chronischen Erkrankungen mit Auswirkungen auf die Entwicklung
- Verhaltensauffälligkeiten und psychosozialen Belastungssituationen
Finanzierung und Zugang
Die Behandlung in einem sozialpädiatrischen Zentrum erfolgt nach Überweisung durch einen Kinderarzt (§ 119 SGB V). Die Kosten werden in der Regel von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen.
Abgrenzung
SPZ unterscheiden sich von Frühförderstellen dadurch, dass sie ärztlich geleitet werden und medizinisch-diagnostische Leistungen erbringen. Frühförderstellen hingegen fokussieren stärker auf heilpädagogische und therapeutische Frühintervention ohne medizinische Leitung.
Rechtliche Grundlage
Die sozialpädiatrischen Zentren sind in Deutschland in § 119 SGB V geregelt. Ihre Aufgaben, personelle Ausstattung und Qualitätsanforderungen werden durch Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) konkretisiert.
Quellen
- Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin e. V. (DGSPJ): Sozialpädiatrische Zentren (SPZ).
- Bundesministerium der Justiz: Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) – § 119 Sozialpädiatrische Zentren und psychotherapeutische Praxen, Fassung vom 19. Juni 2024.