Überweisung
Definition
Unter einer Überweisung versteht man in der Medizin das Einschalten eines anderen Arztes oder einer anderen Einrichtung in die Behandlung eines Patienten (Leistungserbringung).
Hintergrund
Eine Überweisung kommt grundsätzlich dann in Frage, wenn der behandelnde Arzt eine diagnostische oder therapeutische Leistung nicht selbst erbringen kann. Die Überweisung erfolgt im Bereich der GKV mit Hilfe eines speziellen Formulars, des Überweisungsscheins. Bei privat Versicherten kann sie aufgrund der freien Arztwahl formlos erfolgen - es sei denn, der individuelle Tarif sieht eine andere Regelung vor.
Auch ein GKV-versicherter Patient kann andere Ärzte ohne Überweisung aufsuchen. Hiervon sind jedoch Fachgruppen ausgenommen, die per Definition des Bundesmantelvertrags nur mit einer Überweisung in Anspruch genommen werden dürfen - zum Beispiel Radiologen, Pathologen, Strahlentherapeuten, Nuklearmediziner oder Laborärzte.
Eine Ausnahme bildet die Früherkennung von Brustkrebs im Rahmen des Mammographie-Screenings.
Überweisungen an einen Vertragsarzt der gleichen Arztgruppe sind in der GKV nur zulässig
- zur Inanspruchnahme besonderer Diagnose- und Therapieverfahren, die vom behandelnden Arzt nicht erbracht werden
- bei Wechsel des Aufenthaltsortes des Kranken
- zur Fortsetzung einer abgebrochenen Behandlung
Formen der Überweisung
Eine Überweisung kann verschiedene Leistungen beauftragen:
Die Überweisung wird in der Regel nicht auf den Namen eines Arztes ausgestellt, sondern auf eine Gebiets-, Teilgebiets- oder Zusatzbezeichnung - zum Beispiel "Dermatologie" oder "Kardiologie".
Der Überweiser sollte im Rahmen der Überweisung den mit- oder weiterbehandelnden Kollegen über die bisher erhobenen Befunde oder ergriffenen therapeutischen Maßnahmen informieren. Umgekehrt gilt diese Informationsgebot auch für den mitbehandelnden Kollegen in Richtung des Überweiser.
Wenn der Versicherte direkt einen Facharzt in Anspruch nimmt, übermittelt dieser die relevanten medizinischen Informationen mit Einverständnis des Versicherten an dessen Hausarzt.
um diese Funktion zu nutzen.