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Mund-Antrum-Verbindung

1. Definition

Eine Mund-Antrum-Verbindung, kurz MAV, ist eine nicht-physiologische Verbindung zwischen Mundhöhle und Kieferhöhle, die iatrogen bei zahnärztlichen oder oralchirurgischen Eingriffen im Seitenzahnbereich des Oberkiefers entsteht.

2. Hintergrund

Ein erhöhtes Risiko zur Entstehung einer MAV besteht bei Eingriffen an den 1. und 2. Molaren des Oberkiefers, gefolgt von den Prämolaren, Eckzähnen und Weisheitszähnen. Es basiert auf der engen anatomischen Lagebeziehung der Zahnwurzeln zum Sinus maxillaris im Recessus alveolaris.

3. Diagnostik

Zur Diagnose einer MAV wird zunächst ein Nasenblasversuch durchgeführt. Da er trotz offener Verbindung zur Kieferhöhle negativ sein kann, erfolgt ergänzend die vorsichtige Sondierung mittels einer stumpfen Myrtenblattsonde (Knopfsonde).

Ber Abgang eitrigen Sekrets, eine trübe Kieferhöhlenspülung oder polypöse Veränderungen am Kieferkamm sind Hinweise auf eine bereits länger bestehende MAV mit Sinusitis maxillaris.

4. Therapie

Eine MAV sollte umgehend plastisch durch einen Mukoperiostlappen gedeckt werden, z.B. einen Trapezlappen nach Rehrmann. Alternativ kann das Corpus adiposum buccae, ein Rotationslappen, ein Wangen-Schleimhaut-Lappen, ein Transpositionslappen oder ein Brückenlappen zur Deckung herangezogen werden.

Bei der plastischen Deckung werden die Wundränder durch zirkuläre Inzision um die Alveole herum angefrischt, damit sie epithelfrei sind. Dies verbessert die Wundheilung, da der Lappen nicht auf Epithelschichten aufliegt. Die Nähte dürfen nicht zu fest gezogen werden, da sonst durch Kompression der Kapillaren Gewebsnekrosen entstehen können.

Hat die apikale Öffnung einen Durchmesser von weniger als 2 mm, ist ein normaler Wundverschluss mit zusätzlichem Einbringen eines Kollagenkegels in der Regel ausreichend.

Postoperativ ist die Anwendung von abschwellenden Nasentropfen sinnvoll, um die Ventilation der Kieferhöhle zu gewährleisten. Ferner sollte der Patient für 10 etwa Tage nicht schnäuzen, damit sich die plastische Deckung nicht löst, keine Keimverschleppung vorkommt und sich keine Emphyseme bilden.

Nach 4 Wochen kann zur Kontrolle eine Nasennebenhöhlenaufnahme (NNH-Aufnahme) erfolgen. Sie zeigt bei Vorliegen einer Sinusitis eine Verschattung.

Ist eine sofortige plastische Deckung aufgrund einer akuten Infektion mit Pusabgang nicht möglich, wird der Verschluss verzögert in einem zweiten Eingriff durchgeführt. Als Vorbehandlung kommen regelmässige Spülungen mit steriler, isotoner Kochsalzlösung, abschwellende Massnahmen und ggf. Antibiotika zur Anwendung.

Weitere Kontraindikationen für einen sofortigen Verschluss sind Fremdmaterialien, die in die Kieferhöhle luxiert wurden (Wurzelreste, Zähne o.ä) und pathologische Veränderungen (Zysten, Tumoren).

5. Komplikation

Bleibt die MAV unentdeckt, können Keime aus der Mundhöhle durch die MAV in die Kieferhöhle aszendieren und eine Sinusitis auslösen.

6. Literatur

7. Weblinks

Stichworte: Kiefer, Sinusitis

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