Lichtschutz
Synonym: Sonnenschutz
Englisch: light protection
Definition
Als Lichtschutz werden Maßnahmen bezeichnet, die Menschen, Tiere, Gegenstände, Stoffe oder Arzneimittel vor der Einwirkung von Licht schützen.
Hintergrund
Viele biologische Verbindungen (z.B. DNA), Materialien und Stoffe (einschließlich Arzneistoffe) können sich chemisch unter Lichteinfluss verändern. Hierbei kann Licht als Träger einer Aktivierungsenergie für den Eintritt der Stoffe in eine Reaktion dienen. Je kurzwelliger (höherfrequent) die jeweilige Strahlung ist, desto höher ist ihr Energiegehalt. So ist der nicht sichtbare Anteil der ultravioletten Strahlung (UV-Strahlung, Wellenlänge: 100 nm bis 380 nm) am Sonnenlicht energiereicher als der sichtbare Teil der Sonnenstrahlung (Wellenlänge: 380 nm bis 780 nm). Somit ist Sonnenlicht aufgrund des Anteils an UV-Strahlung schädlicher als künstliches Licht mit geringem oder fehlendem Anteil an UV-Strahlung. Im sichtbaren Spektrum besitzt rotes Licht den geringsten (Wellenlänge: 640 nm bis 780 nm) und violettes Licht (Wellenlänge: 380 nm bis 43 0nm) den höchsten Energiegehalt.
siehe auch: elektromagnetische Strahlung
Lichtschutz in der Dermatologie
In der Dermatologie dient der Lichtschutz dem Schutz der Haut. Medizinisch bedeutsam ist der ultraviolette Anteil des Sonnenlichts, der zu akuten Zellschäden sowie DNA-Alterationen (Mutationen) führen kann. In der Folge sind Sonnenbrand oder ein erhöhtes Risiko für Hautkrebs möglich. In diesem Kontext wird bei Gegenmaßnahmen zumeist von Sonnenschutz oder UV-Schutz gesprochen. Art und Umfang des Lichtschutzes richten sich nach den individuellen Bedürfnissen und der Gefährdung des Patienten. Bei bestimmten Erkrankungen (Xeroderma pigmentosum, Albinismus) ist ein umfangreicher Lichtschutz notwendig, ebenso bei Photosensibilisierung.
Maßnahmen
- Vermeidung der Lichtexposition (keine Außenaufenthalte bei hoher UV-Strahlung)
- Verschattung
- Lichtundurchlässige Kleidung, Sonnenschirm, Hut, Handschuhe (textiler Lichtschutz)
- Sonnenschutzmittel
Lichtschutz in der Pharmazie
Mögliche Folgen von Lichteinfluss
- Störung chemischer Versuchsabläufe und Verfälschung der Ergebnisse.
- Chemische Veränderung von Arzneistoffen mit einer Reduzierung des Wirkstoffgehalts und einer erhöhten Konzentration an Verunreinigungen.
- Bei biologischen Arbeitsstoffen wie Mikroorganismen und Zellkulturen sind (je nach Zelltyp und Standort unterschiedlich stark) besonders durch UV-Strahlung Schäden von DNA, Zellschäden und Mutationen möglich.
Maßnahmen
- Arzneimittel in lichtundurchlässigen oder UV-Licht-absorbierenden Packmitteln abfassen.
- Stoffe wie Chemikalien/Reagenzien oder Arzneistoffe ebenfalls in lichtundurchlässigen oder UV-Licht-absorbierenden Packmitteln abfassen.
- Nutzung lichtundurchlässiger Lagerräume bzw. -schränke.
- Applikation von lichtempfindlichen Arzneistoffen mittels geeigneter Applikationssysteme: für die meisten Arzneistoffe ist eine begrenzte Zeitspanne unter Lichteinfluss als tolerabel anzusehen. So kann bei einigen lichtempfindlichen Wirkstoffe, die zur Applikation über eine Infusion vorgesehen sind, während der Applikationsdauer auf Lichtschutz verzichtet werden. Ob auch während der Applikation auf Lichtschutz (z.B. UV-absorbierende Überleitungssysteme oder Lichtschutzbeutel für Infusionsbeutel) geachtet werden muss, ist in der Regel den Angaben der Fachinformation eines entsprechenden Präparates zu entnehmen.
Lichtschutz in der Labordiagnostik
In einigen Fällen ist auch bei Probenmaterial für die Labordiagnostik ein Lichtschutz notwendig. Bekannteste Beispiele sind das lichtempfindliche Bilirubin und die Porphyrine.