Humanes Astrovirus
Definition
Das humane Astrovirus, kurz HAstV, ist ein ubiquitär vorkommendes RNA-Virus, das eine häufige Ursache von Gastroenteritiden ist.
Taxonomie
- Bereich: Riboviria
- Familie: Astroviridae
- Gattung: Mamastrovirus
- Arten: Mamastrovirus 1, 6, 8, 9
- Gattung: Mamastrovirus
- Familie: Astroviridae
Genetik
Das humane Astrovirus ist ein unbehüllte Virus mit einzelsträngiger, positiv-orientierter RNA. Es wird somit zur Baltimore-Gruppe IV gezählt.
Epidemiologie
Astroviren wurde 1975 elektronenmikroskopisch im Stuhl eines Kleinkindes entdeckt. Heute weiß man, dass Astroviren ubiquitär verbreitet sind. Sie stellen nach Rota-, Noro- und Adenoviren die vierthäufigste Ursache für nicht-bakterielle Durchfallerkrankungen im Kindesalter dar. Ebenfalls häufig betroffen sind ältere sowie immunsupprimierte Patienten.
Eine Übertragung findet fäkal-oral statt.
Klinik
Nach einer Inkubationszeit von durchschnittlich zwei bis vier Tagen zeigt sich die Astrovirus-Infektion durch eine zwei bis vier Tage anhaltende, selbstlimitierende leichte Erkrankung mit wässriger Diarrhö, Erbrechen und niedrigem Fieber. Asymptomatische Verläufe kommen vor. Bei Immunsupprimierten sind jedoch schwere, zum Teil letale Verläufe möglich.
Diagnostik
Die Diagnose einer Astrovirus-Infektion wird i.d.R. klinisch gestellt.
Ein Erregernachweis gelingt durch:
- Nachweis der Virusproteine im Antigen-capture-ELISA
- Amplifikation von viraler RNA durch die Polymerase-Kettenreaktion (PCR)
- Elektronenmikroskopische Visualisierung von Viruspartikeln in Stuhlproben
Therapie
Eine kausale Therapie ist derzeit (2019) nicht möglich. Da es sich um eine i.d.R. selbstlimitierende Erkrankung handelt, ist eine symptomatische Therapie (z.B. Volumengabe) meist ausreichend.
Prophylaxe
Eine effektive Prophylaxe gegen Astrovirus-Infektionen bieten Desinfektions- und weitere Hygienemaßnahmen. Impfstoffe existieren derzeit (2019) nicht.
Meldepflicht
In Sachsen sind Astroviren meldepflichtig. Dabei ist sowohl der Erregernachweis (Labormeldepflicht) als auch die Erkrankung und der Todesfall (Arztmeldepflicht) an das Gesundheitsamt mitzuteilen.[1]
Quellen
- ↑ RKI Meldepflicht 12.09.2017, abgerufen am 08.11.2019