Heilberuf
Definition
Heilberuf bezeichnet im weitesten Sinn einen Beruf, der sich mit der Behandlung von Krankheiten oder Behinderungen auseinandersetzt. Eine Person, die einen Heilberuf ausübt, ist ein Heilberufler.
Terminologie
Der Begriff "Heilberuf" ist nicht einheitlich definiert und wird in der Praxis unterschiedlich verwendet. Im engeren Sinn umfasst er nur approbierte Berufe mit staatlich legitimierter Heilkundeerlaubnis. Im weiteren Sinne kann er auf alle Gesundheitsberufe angewendet werden, die an Behandlungen beteiligt sind. Im rechtlichen Kontext bezieht er sich nur auf Berufe mit gesetzlich geschützter Berufsbezeichnung und geregelter Ausbildung.
Diese begriffliche Unschärfe resultiert daraus, dass zentrale Kriterien nicht einheitlich festgelegt sind. Dazu zählen unter anderem:
- die eigenverantwortliche Ausübung der Heilkunde
- das Vorliegen einer staatlichen Zulassung (z.B. Approbation)
- der Grad der therapeutischen Entscheidungsfreiheit.
Beispiele
Heilberufe im engeren Sinn
Zu den Heilberufen im engeren Sinn zählen in Deutschland folgende approbierte Berufe:
Heilberufe im weiteren Sinn
Zu den gesetzlich geregelten Gesundheitsberufen, die im weiteren Sinn als Heilberufe gelten, gehören:[1]
Assistenzberufe
- Anästhesietechnischer Assistent
- Diätassistent/in
- Operationstechnischer Assistent
- Pharmazeutisch-technischer Assistent
- Rettungsassistent/in
Medizinisch-technische Gesundheitsberufe
- Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik
- Medizinischer Technologe für Funktionsdiagnostik
- Medizinischer Technologe für Veterinärmedizin
- Medizinischer Technologe für Radiologie
Weitere Ausbildungsberufe
Akademisierung
Während ursprünglich nur die approbierten Heilberufe mit einem akademischen Studium verbunden waren, hat in den letzten Jahren ein zunehmender Trend zur Akademisierung weiterer Heilberufe eingesetzt. Ein prominentes Beispiel ist die Akademisierung der Krankenpflege in der Pflegewissenschaft.
Spezialfälle
Notfallsanitäter
Das Bundeskabinett hat am 10. Oktober 2012 ein Gesetz beschlossen, durch das der neue Heilberuf des Notfallsanitäters geschaffen wurde. Dieser löst den bisherigen Beruf des Rettungsassistenten ab und unterscheidet sich von dessen Berufsbild durch weitere Aufgaben. Notfallsanitäter dürfen in besonderen Notfallsituationen invasive Maßnahmen anwenden, wenn das Leben eines Patienten in Gefahr ist oder um wesentlichen Folgeschäden vorzubeugen, die durch Verzögerung von Therapiemaßnahmen drohen. Die Übernahme heilkundlicher Tätigkeiten ist befristet bis zum Eintreffen eines Notarztes oder dem Beginn einer weiteren ärztlichen Versorgung.[2]
Physician Assistant
Der Physician Assistant (PA) bzw. Arztassistent gehört in Deutschland derzeit (2026) nicht zu den gesetzlich geregelten Heilberufen. Es handelt sich um einen akademischen Gesundheitsberuf ohne eigenständige Heilkundeerlaubnis, der nur delegierte Tätigkeiten durchführen darf.
Heilpraktiker
"Heilpraktiker" ist eine in Deutschland geschützte Berufsbezeichnung für Personen, die nach dem deutschen Heilpraktikergesetz von 1939 in der jeweils geltenden Fassung eine staatliche Erlaubnis besitzen, die Heilkunde auszuüben, ohne über eine ärztliche Approbation zu verfügen. Heilpraktiker üben ihren Beruf eigenverantwortlich aus und zählen zu den freien Berufen im Sinne von § 18 Einkommensteuergesetz.[3]
Musik- und Kunsttherapeuten
Musiktherapie und Kunsttherapie sind therapeutische Verfahren ohne eigenen Heilberufsstatus. Sie werden als komplementäre Therapie eingesetzt.
Berufe nach Berufsbildungsgesetz
Zu den gesetzlich geregelten Berufen gehören, neben den Heilberufen, auch die Berufe nach Berufsbildungsgesetz (z.B. Medizinische Fachangestellte, Zahnmedizinische Fachangestellte, Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte) und die Berufe nach Handwerksordnung/Gesundheitshandwerke (z.B. Augenoptiker, Hörgeräteakustiker, Orthopädieschuhtechniker, Zahntechniker).
Quellen
- ↑ Bundesministerium für Gesundheit, Gesundheitsberufe allgemein, abgerufen am 20.04.2026
- ↑ http://www.etl.de/advitax-neubrandenburg/aktuelle-themen/neuer-heilberuf-notfallsanitaeter
- ↑ http://de.wikipedia.org/wiki/Heilpraktiker
Literatur
- Jörg Schnitzler: Das Recht der Heilberufe. Übersicht, Begriff, Verfassungsfragen. Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2004, ISBN 3-8329-0534-0 (Rezension: siehe [1])