Telepflege
Englisch: telenursing
Definition
Als Telepflege bezeichnet man die Erbringung von Pflegedienstleistungen unter Verwendung von digitalen Technologien über eine räumliche Distanz.
Abgrenzung
Die Telepflege ist durch den pflegerischen Fokus und die Ausübung durch Pflegekräfte von der Telemedizin abzugrenzen. Teilweise wird Telepflege auch als Teilgebiet der Telemedizin oder von e-Health betrachtet.
Hintergrund
Das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) trat im Jahr 2021 in Kraft und zielt auf einen Ausbau von Telemedizin und Telepflege ab. Der § 125a SGB XI sichert die Finanzierung der Erprobung von Modellvorhaben der Telepflege im Zeitraum zwischen 2022 und 2025.
Telepflege kann zwischen verschiedenen am Pflegeprozess Beteiligten stattfinden:
- Pflegend: Zwischen Pflegefachkraft und Pflegeempfängern/Angehörigen
- Kollegial: Zwischen Pflegefachkraft und Pflegefachkraft/Pflegehilfskraft
- Interdisziplinär: Zwischen Pflegefachkraft und Angehörigen anderer Berufe
Anwendungsgebiete
Es werden verschiedene Anwendungsmöglichkeiten für Telepflege erprobt:
- Videobasierte Beratung (z.B. zu Pflege, Ernährung oder Mobilisation)
- Telemonitoring (z.B. Pflegeassessments, digitale Anwendungen wie Kontinuierliche Glukosemessung)
- Wunddokumentation (Überwachung der Wundheilung durch Übertragung von Wundfotos)
- Anleitung von Pflegehelfenden (z.B. in Notfällen oder bei Unsicherheiten)
- Prävention und Prophylaxen (z.B. Sturzprävention)
Telematikinfrastruktur
In Deutschland muss Telepflege die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfüllen. In der Regel werden diese Anforderungen erfüllt, wenn die Telematikinfrastruktur genutzt wird. Bei ambulanter Anwendung von Telepflege und bei der Kommunikation mit Pflegebedürftigen über deren Privatgeräte sind datenschutzrechtliche Bestimmung zu beachten.
Vorteile
Telepflege kann zu einer flexibleren, zugänglicheren und kostengünstigeren pflegerischen Versorgung in Regionen beitragen, die unter Fachkräftemangel leiden. In dünn besiedelten Regionen können vermeidbare Wegstrecken reduziert werden.
Grundsätzlich kann ein engmaschigeres Monitoring im Rahmen von Telepflege zur Vermeidung von Hospitalisierungen beitragen.
Limitationen
Es werden mehrere Grenzen bei der Anwendung von Telepflege diskutiert:
- Gesetzlich: Die Abrechnung ist bislang nur eingeschränkt möglich, und die Voraussetzungen für den Einsatz sind noch nicht eindeutig geregelt.
- Technisch: Der Erfolg hängt von geeigneten Geräten und einer stabilen Internetverbindung ab.
- Pflegerisch: Viele pflegerische Maßnahmen können weiterhin nur vor Ort und im direkten Kontakt durch eine Pflegefachkraft durchgeführt werden.
- Akzeptanz: Der Erfolg von Telepflege hängt auch davon ab, wie gut Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte digitale Technologien nutzen können. Fehlende Technik- oder Medienkompetenz sowie Sorgen um den Datenschutz können die Anwendung erschweren.
Quellen
- Erprobung der Telepflege (Modellprogramm nach § 125a SGB XI) (GKV-Spitzenverband), abgerufen am 25.11.2025
- Telepflege im wissenschaftlich geprüften Praxistest (Pflegenetzwerk Deutschland), abgerufen am 25.11.2025