Die Wunddokumentation dient der Dokumentation der Ausgangssituation sowie des Behandlungsverlaufs von Wunden - insbesondere von chronischen Wunden. Sie ist Bestandteil der Qualitätssicherung in Therapie und Pflege und dient der forensischen Absicherung des Behandlers.
Durch eine Wunddokumentation können Ärzte und Pflegende im Streitfall beweisen, dass sie ihre Sorgfaltspflichten erfülllt haben. In diesen Fällen greift die Beweislastumkehr, d.h. der Beklagte muss sein Handeln nachweisen, was ihm ohne schriftliche Dokumentation unmöglich ist.
siehe auch: Wundheilung, Wundrandschutz
Diese Seite wurde zuletzt am 13. Mai 2014 um 10:17 Uhr bearbeitet.
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