Pflegedienstleitung
Definition
Pflegedienstleitung, kurz PDL ist in Deutschland eine Funktionsbezeichnung für die verantwortliche Pflegefachkraft nach § 71 SGB XI. Die Pflegedienstleiterin bzw. der Pflegedienstleiter üben eine Führungstätigkeit in Pflegeeinrichtungen, ambulanten Diensten und Rehakliniken aus. Sie agieren im Auftrag des Klinikbetreibers bzw. Arbeitgebers (ÖD, Privatwirtschaft, Konzern) als Einzelperson oder als Team.
Aufgabenbereiche
Zu den Aufgaben der Pflegedienstleitung gehören u.a.:
- Personalführung: z.B. Bewerbungsgespräche, Mitarbeitermotivation, Organisation der Supervision, Personalentwicklung, Beurteilungen, Arbeitszufriedenheit, Überprüfung von Dienst- und Urlaubsplänen.
- Arbeitsorganisation, Arbeitsabläufe, Organisationsentwicklung: Kostensenkung, Überprüfung von Pflegestandards oder Dienstanweisungen.
- Diensteinteilung: Einteilung der Mitarbeiter in Stationen, Schichten oder Teams auf der Grundlage von Rahmendienstplänen.
- Arbeitsvorbereitung, Zuordnung der Mitarbeiter zu den Arbeitsaufgaben, Leistungskontrollen
- Weitergabe von Informationen: Rundschreiben, Mitarbeiter- oder Personalversammlungen.
- Kooperationen
- intern z.B. regelmäßige Besprechungen, Probezeit überwachen, Personalentwicklung
- mit Kooperationspartnern, z.B. Arztpraxen, externe Reinigungsfirma
- Warenwirtschaft: Produktauswahl, Absprachen mit internem Einkauf oder Einkaufsverbund und Lagerhaltung.
- Qualitätssicherung und -weiterentwicklung in der Pflege
- z.B. Analyse der Pflegedokumentation und Durchführung von Pflegevisiten
- Beschwerdemanagement: Systematischer Umgang mit Beschwerden und Reklamationen.
- Vorbereitung künftiger Qualitätsprüfungen.
- Festlegung bzw. Erfüllung von Personalanhaltszahlen für die verschiedenen Arbeitsbereiche.
- Absicherung und Wahrung der Rechte der Einrichtung und der Mitarbeiter/innen.
Die konkrete Stellenbeschreibung einer Pflegedienstleitung ist abhängig von den speziellen Anforderungen des jeweiligen Einrichtungsbetreibers.
Das Wort "Pflegemanagement" ist in Deutschland bisher nur für die Studiengänge an Hochschulen üblich. Die Leitungstätigkeit selbst wird damit nicht bezeichnet.
Voraussetzungen
Das Führen der Bezeichnungen "Pflegedienstleitung", "Einsatzleitung" oder "Pflegedirektor" ist gesetzlich nicht geschützt.
Sofern ein Versorgungsvertrag nach dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) vorliegt, gilt, dass in selbständig wirtschaftenden Einrichtungen wie ambulanten Pflegediensten oder stationären Pflegeeinrichtungen pflegebedürftige Personen nur unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten verantwortlichen Pflegefachkraft gepflegt werden dürfen. Für die Anerkennung als verantwortliche Pflegefachkraft ist der Abschluss einer Pflegeausbildung und praktische Berufserfahrung im erlernten Beruf von mindestens zwei Jahren innerhalb der letzten fünf Jahre erforderlich. Ferner muss vor Beginn der Tätigkeit eine Weiterbildungsmaßnahme für leitende Funktionen erfolgreich absolviert werden. Dabei soll eine Mindeststundenzahl von 460 Stunden nicht unterschreiten werden.
In der stationären Altenpflege regelt das Heimgesetz in Verbindung mit der Personalverordnung die Mindestqualifikation.
Ausbildung
2001 hatt etwa 50% der Pflegedienstleiter/innen eine Weiterbildung zur Pflegedienstleitung absolviert, 16% hatten ein abgeschlossenes Studium im Bereich Pflegemanagement, Pflegepädagogik oder Betriebswirtschaft. Da es in der ehemaligen DDR schon seit Jahrzehnten Studiengänge zur Weiterqualifizierung von Pflegekräften gab, war der Anteil an Pflegedienstleitungen mit einem abgeschlossenen Studium in den neuen Bundesländern deutlich höher als in den alten Bundesländern.
Weiterbildung
Die rechtlichen Regelungen für die Weiterbildung werden in den Bundesländern durch die zuständige Landespflegekammer festgelegt. Weiterbildungen zur Pflegedienstleitung werden in Deutschland von privaten Bildungseinrichtungen und Fachhochschulen angeboten. Zu den Weiterbildungsinhalten gehören u.a.:
- Gesundheits- und Pflegewissenschaft
- Kommunikationstechniken
- Prävention und Rehabilitation
- Gesundheitsökonomie
- Personalmanagement
- Rechts- und Organisationsrahmen für die Personalführung
- Prozesssteuerung, Qualitätssicherung
Bei allen Weiterbildungen werden zusätzlich Praktika im Rahmen der beruflichen Tätigkeit gefordert.
Nachordnung
Wohnbereichsleitungen oder Stationsleitungen bzw. die Fachkraft zur Leitung einer Funktionseinheit sind der Pflegedienstleitung hierarchisch nachgeordnet. In der Regel schließt dies auch den direkten Zugriff der Pflegedienstleitung innerhalb ihrer Weisungsbefugnis auf das Pflegeteam mit ein. Die Leitung des hauswirtschaftlichen Bereichs ist generell nicht Arbeitsaufgabe der Pflegedienstleitung. Mehr an den Strukturen der Hotellerie ausgerichtete Institutionen haben dafür eine Leitende Hausdame" oder Hauswirtschafterin.
Literatur
- Eisenreich/ BALK (2002): Handbuch Pflegemanagement. Hermann Luchterhand Verlag, Neuwied, ISBN 3-472-04841-7
- Kämmer Karla; Schröder Barbara (Hrsg.): Pflegemanagement in Alteneinrichtungen Hannover, Schlütersche, 4. Auflage – 2007.
- Schäfer Wolfgang; Jacobs Peter: Praxisleitfaden Stationsleitung: Handbuch für stationäre und ambulante Pflege. Stuttgart, Kohlhammer. 2002, ISBN
- Praxishandbuch PDL Raabe Verlag. Berlin 2012
- Ute Bader, Frank Haastert, 2001: Das Berufs- und Qualifikationsprofil der Pflegedienstleitungen in Berlin, Brandenburg und Baden-Württemberg. Diplomarbeit an der Fachhochschule Osnabrück.- Fachbereich Wirtschaft. Grin-Verlag, 2007, ISBN 9783638715935.
- Jung, Hans: Personalwirtschaft, 6. Auflage, München u. a., R. Oldenbourg Verlag, 2005
- Leineweber Thomas: Sofort einsetzbare Schulungsbausteine für die Altenpflege - mit Folien. Qualitätsmanagement, Pflegemanagement, Hygiene, Recht. 1 Ordner DIN A4. ca. 380 Seiten und 1 CD-ROM, mit über 90 farbigen Folien. WEKA Fachverlag, Kissing. 2001. ISBN 3827644062
- List,Karl-Heinz: Praxisbuch Personalmanagement für die Pflege, Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft Berlin, 2010. ISBN 3941468219
Weblinks
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