Prothrombinkomplex-Konzentrat
Handelsnamen: Beriplex®, Cofact®, Octaplex® u. a.
Abkürzung: PPSB
Englisch: Prothrombin complex concentrate, PCC
Definition
Als Prothrombinkomplex-Konzentrat , kurz PPSB, wird ein Blutprodukt bezeichnet, welches die folgenden Vitamin-K-abhängigen, prokoagulatorischen Gerinnungsfaktoren enthält:
- Faktor II (Prothrombin)
- Faktor VII (Proconvertin)
- Faktor X (Stuart-Prower-Faktor)
- Faktor IX (Antihämophiles Globulin B)
Außerdem enthält PPSB die ebenfalls Vitamin-K-abhängigen antikoagulatorischen Faktoren:
Herstellungsbedingt enhält PPSB fast immer Heparin. Seit 2017 ist auch eine heparinfreie Variante auf dem Markt, mit der Patienten behandelt werden können, die eine Heparin-induzierte Thrombozytopenie entwickelt haben.
Indikationen
- Normalisierung der Gerinnung von Patienten unter Cumarin-Therapie bei Blutungskomplikationen
- Leberinsuffizienz: bei Synthesestörung der Gerinnungsfaktoren und entsprechender Blutung
- Vitamin-K-Mangel: z.B. bei akuter Hämorrhagie, Notoperationen
Anwendungshinweise
Wird unmittelbar nach der Gabe von PPSB eine Gerinnungskontrolle durchgeführt, ist die aPTT typischerweise verlängert. Dies ist auf das im Produkt enthaltene Heparin zurückzuführen.
Wenn Patienten mit Leberinsuffizienz behandelt werden, ist auch das Antithrombin vermindert. Dies sollte kontrolliert und ggf. ebenfalls substituiert werden, um das Gerinnungspotential nicht zur prokoagulatorischen Seite zu verschieben.
Bei nicht bedrohlichen Blutungen kann statt PPSB die Gabe von Vitamin K erwogen werden. Da Vitamin-K-Antagonisten die letzte Stufe der Synthese blockieren, bewirkt eine Vitamin-K-Substitution innerhalb von Stunden einen deutlichen Anstieg der Gerinnungsfaktoren.
Die Halbwertszeit von Phenprocoumon ist länger als die der Gerinnungsfaktoren. Bei starker Überdosierung kann die PPSB-Wirkung zu schnell wieder abfallen. Daher muss die INR im Zeitverlauf kontrolliert werden.
Ausführliche Empfehlungen zur Verwendung von PPSB finden sich in den Querschnitts-Leitlinien der Bundesärztekammer zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten (frei zugänglich auf der Internetseite der Bundesärztekammer).
PPSB ist wie alle Blutprodukte chargendokumentationspflichtig.
Kontraindikationen
PPSB darf nicht angewendet werden bei:
- Verbrauchskoagulopathie
- Heparininduzierte Thrombozytopenie (gilt nicht für heparinfreies PPSB)