Akutpsychiatrie
Synonym: Notfallpsychiatrie
Englisch: acute psychiatry, emergency psychiatry
1. Definition
Die Akutpsychiatrie ist ein Fachbereich in der Psychiatrie, der sich psychiatrischen Notfällen widmet. Akutstationen nehmen Patienten auf, die aufgrund einer psychischen Krise eine unmittelbare Intervention benötigen, um akute Gefährdungen, etwa durch Suizidalität oder aggressive Verhaltensweisen abzuwenden. In der klinischen Praxis erfolgt der Eintritt in eine Akutpsychiatrie entweder auf freiwilliger Basis oder im Rahmen einer Zwangseinweisung.
2. Indikationen
Typische Indikationen für die Aufnahme auf eine akutpsychiatrische Station sind:
- Akute Suizidalität
- Suizidversuch(e)
- Psychotische Episoden (mit Selbst- oder Fremdgefährdung)
- Manische Episoden (mit Selbst- oder Fremdgefährdung)
- Schweres selbstschädigendes Verhalten
- Akutes Delir
- Intoxikationen mit Alkohol oder anderen psychotropen Substanzen
3. Zwangsmaßnahmen
Zwangsmaßnahmen dienen in der Akutpsychiatrie der Krisenintervention, wenn eine akute Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt und eine Kooperation mit dem Patienten nicht möglich ist. Derartige Maßnahmen kommen in der Akutpsychiatrie deutlich häufiger vor, als in anderen Teilgebieten. Jede akutpsychiatrische Station verfügt über ein Intensivzimmer, sowie Materialien zur Fixierung und Medikamente zur Sedierung des Patienten.
4. Gesetzliche Grundlagen
Zwangseinweisungen richten sich in Deutschland nach dem jeweiligen Landesgesetz über die Unterbringung psychisch Kranker (PsychKG). Ein richterlicher Beschluss ist notwendig, kann bei akuter Notlage aber innerhalb von 24 Stunden nachgeholt werden (vorläufige Unterbringung durch ärztliche Anordnung).
siehe auch: Unterbringung nach PsychKG
5. Weblinks
6. Quellen
- Uniklinik-Ulm - Akut-/Notfallpsychiatrie, abgerufen am 24.03.2025