Patientenfixierung
Synonym: Fixierung eines Patienten
Englisch: medical restraint
Definition
Als Patientenfixierung bezeichnet man die gezielte Einschränkung der Bewegungsfreiheit (Immobilisierung), meistens mit dafür konzipierten Hilfsmitteln, um eine Selbst- und/oder Fremdgefährdung abzuwenden. Am häufigsten wird der Ausdruck "Fixierung" im psychiatrischen Kontext gebraucht, wenn betroffene Patienten mit speziellen Gurten am Bett fixiert werden.
Formen
Man unterscheidet folgende Formen der Patientenfixierung:
Mechanische Fixierungen
Die mechanische Fixierung erfolgt mit Vorrichtungen oder Hilfsmitteln. Zu der direkten Fixierung zählen neben dem Festhalten durch medizinisches Personal u.a.:
- Anbringen von Bettgittern
- Anbringen eines Stecktisches
- Anziehen von Schutzhemden (z.B. ZEWI-Decke)
- Fesselung an Bett oder Stuhl (z.B. mittels Bauchgurt oder Fixationsgurten)
Weiterhin lassen sich Fünf-Punkt-Fixierungen und Sieben-Punkt-Fixierungen differenzieren.
Räumliche Fixierung
Eine räumliche Fixierung erfolgt durch das Abschließen von Räumen oder Türen (z.B. in der Akutpsychiatrie).
Chemische Fixierung
Eine Fixierung kann im übertragenen Sinn auch durch die Gabe sedierender Medikamente erfolgen. Hier ist allerdings der Begriff "Sedierung" vorzuziehen.
Indikationen
Fixierungen sind eine Form des Freiheitsentzugs. Sie unterliegen daher dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und dürfen nur bei klarer Indikation und nur als letztes Mittel angewendet werden. Bei jeder Fixierung muss eine akute Selbst- und/oder Fremdgefährdung vorhanden sein. Dies kann z.B. bei suizidgefährdeten Patienten oder Patienten im akuten Delir der Fall sein.
Durchführung
Bei einer mechanischen Fixierung müssen klare Abläufe eingehalten werden, um sowohl die Sicherheit des Patienten, als auch seine Würde und körperliche Unversehrtheit zu gewährleisten. Zunächst muss genügend geschultes Personal hinzugezogen werden. In der Regel sind mindestens fünf Personen erforderlich, die im Umgang mit Patientenfixierungen ausgebildet sind. Eine geschulte Pflegefachperson oder ein Arzt übernimmt dabei die Führung.
Sie delegiert die Aufgaben an die anderen Mitarbeitenden und ist die einzige Person, die während der Durchführung mit dem Patienten spricht. Vor Beginn der Massnahme erklärt die führende Person dem Patienten, soweit es die Situation zulässt, den Grund und die Notwendigkeit der Fixierung. Dabei wird betont, dass die Massnahme dem Schutz des Patienten selbst oder anderer dient und keine Bestrafung darstellt.
Während der Durchführung übernimmt jede Pflegefachperson eine Extremität, also einen Arm oder ein Bein, um den Patienten kontrolliert und möglichst schonend zu sichern. Die führende Person stabilisiert gleichzeitig den Kopf des Patienten und spricht ruhig auf ihn ein. Jeder Schritt wird dem Patienten erklärt, um Ängste möglichst zu reduzieren.
Falls erforderlich, kann zusätzlich eine Reservemedikation zur Beruhigung verabreicht werden. Dies kann intramuskulär oder nasal erfolgen. Anschliessend wird der Patient mit speziellen Fixationsgurtsystemen ans Krankenhausbett gesichert. Diese Gurte sind so konstruiert, dass sie einerseits ausreichend Stabilität bieten, um Fluchtversuche oder Verletzungen zu verhindern, andererseits aber möglichst schonend für den Körper sind.
Am häufigsten wird die sogenannte 5-Punkt-Fixierung durchgeführt. Dabei werden beide Arme und beide Beine fixiert sowie zusätzlich ein Bauchgurt angelegt, der den Rumpf stabilisiert.
Pflege von fixierten Patienten
Nach der Durchführung einer Fixierung ist die pflegerische Betreuung des fixierten Patienten von grosser Bedeutung. Hierzu zählen:
- Regelmässige Vitalzeichenkontrolle
- Sicherung der Grundbedürfnisse (Hunger, Durst, Toilette, Temperatur, Nikotin)
- Druckstellenkontrolle an Fixierungspunkten
- Schaffen einer ruhigen Umgebung, regelmässige Sichtung, wenn möglich 1:1 Betreuung
- Bedarfsmedikation regelmässig anbieten/verabreichen
- Beschäftigungen ermöglichen, Gesprächsangebote machen
- Fixierung regelmässig reevaluieren (Auflösung nur in Absprache mit zuständigem Arzt)
Bei längerer Fixierung ist ggf. auch eine Thromboseprophylaxe notwendig.
Rechtliche Bedingungen
Da die Freiheitsentziehung mittels einer Patientenfixierung mit dem grundgesetzlich verbrieften Freiheitsrecht kollidiert, muss eine Güterabwägung erfolgen. Eine Fixierung sollte nur nach strenger Prüfung und so kurz wie möglich erfolgen. Für eine Fixierung gelten folgende rechtliche Mindestanforderungen:
Ärztliche Anordnung
- Bei medizinischer Notwendigkeit muss ein Arzt die Fixierung anordnen und überwachen. Dabei sollte die Dauer der Fixierung nicht mehr als 30 Minuten betragen.
Richterliche Anordnung
- Wenn die Dauer der Fixierung voraussichtlich 30 Minuten überschreitet, ist die ärztliche Anordnung allein nicht ausreichend. In der Regel wird nach Prüfung der Notwendigkeit einer Fixierung durch einen Richter eine einstweilige Anordnung ausgesprochen. Erfolgt die Anordnung aus Eilgründen ohne richterliche Entscheidung, ist diese unverzüglich nachzuholen.
- Fixierungen müssen von Pflegepersonal in "Eins-zu-eins-Betreuung" begleitet werden und dokumentiert werden.
- Die Betroffenen müssen darauf hingewiesen werden, dass eine gerichtliche Überprüfung möglich ist.
Remonstrationspflicht
In der Regel wird eine Patientenfixierung durch Pflegekräfte vorgenommen. Im Rahmen der Remonstrationspflicht sind Pflegekräfte verpflichtet, die Rechtmäßigkeit und Angemessenheit einer ärztlich verordneten Fixierung zu prüfen, abzuklären und im Zweifelsfall nicht durchzuführen. Wird eine unrechtmäßige Maßnahme umgesetzt, haftet die durchführende Pflegekraft grundsätzlich persönlich für mögliche zivil- oder strafrechtliche Rechtsfolgen.
Maximale Dauer
Einstweilige Verfügungen erlauben eine Fixierung für maximal zwei Wochen. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist eine erneute richterliche Prüfung und eine neue einstweilige Verfügung notwendig. Einstweilige Verfügungen erlauben eine Zwangsmaßnahme für einen maximalen Zeitraum von sechs Wochen.
Nach Ablauf von sechs Wochen ist eine längerfristige Fixierung nur nach Durchführung eines Hauptsacheverfahrens notwendig, in dem die Notwendigkeit der langfristigen Fixierung festgestellt wird.
Quellen
- Rechtsdepesche - Gesetzliche Regelungen für Fixierung in der häuslichen Pflege, abgerufen am 13.11.2024
- iww.de - Die Fixierung von Patienten im Krankenhaus ‒nicht nur in Psychiatrie und Pflege ein Thema, abgerufen am 13.11.2024
- Intensivmedizin up2date 2020 - SOP Patientenfixierung, Thieme, 2020