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Pflegepersonal

1. Definition

Der oft zu hörende Begriff „Pflegepersonal“ wird umgangssprachlich als Oberbegriff für weibliche und männliche Beschäftigte in der Gesundheits- und Krankenpflege (Gesundheits- und Krankenpfleger/-in), Fachkrankenpflege und Pflegeassistenz im Krankenhaus, Pflegeheim und auch in der Ambulanten Pflege gebraucht. Innerhalb dieses Begriffes erfolgt keine Unterscheidung nach Qualifikation.

Definition nach der Pflegestatistik des Statistischen Bundesamtes:
"Zum Pflegepersonal gehören alle, die in einer Pflegeeinrichtung beschäftigt sind, die also in einem Arbeitsverhältnis zum Pflegedienst stehen und teilweise oder ausschließlich Leistungen nach SGB XI erbringen." Mehr dazu: [1]

2. Querverbindungen

Fachgebiete: Medizinberuf, Terminologie

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16.02.2018, 16:36
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