Der oft zu hörende Begriff „Pflegepersonal“ wird umgangssprachlich als Oberbegriff für weibliche und männliche Beschäftigte in der Gesundheits- und Krankenpflege (Gesundheits- und Krankenpfleger/-in), Fachkrankenpflege und Pflegeassistenz im Krankenhaus, Pflegeheim und auch in der Ambulanten Pflege gebraucht. Innerhalb dieses Begriffes erfolgt keine Unterscheidung nach Qualifikation.
Definition nach der Pflegestatistik des Statistischen Bundesamtes:
"Zum Pflegepersonal gehören alle, die in einer Pflegeeinrichtung beschäftigt sind, die also in einem Arbeitsverhältnis zum Pflegedienst stehen und teilweise oder ausschließlich Leistungen nach SGB XI erbringen." Mehr dazu: [1]
Fachgebiete: Medizinberuf, Terminologie
Diese Seite wurde zuletzt am 16. Februar 2018 um 17:36 Uhr bearbeitet.
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