Pest
Synonyme: "schwarzer Tod"
Englisch: plague
Definition
Die Pest ist eine hochgradig ansteckende meldepflichtige Infektionskrankheit, die durch das Bakterium Yersinia pestis verursacht wird.
Geschichte
Als im 14. Jahrhundert die Pest Europa heimsuchte, starben 25 Millionen Menschen, ein Viertel der damaligen Bevölkerung. Im 17. Jahrhundert richtete die letzte große europäische Pestepidemie ähnliche Verwüstungen an.
Zur Pestbekämpfung wurden damals heute skurril anmutende Methoden benutzt und viele Mixturen (wie z.B. Theriak) entwickelt. Aus dieser Zeit stammt unter anderem auch das "Kölnisch Wasser".
Erreger
Als Erreger der Pest wurde von dem Schweizer Wissenschaftler Alexander Yersin ein gramnegatives Stäbchenbakterium identifiziert: Yersinia pestis (Gattung Yersinia, Familie Yersiniaceae).
Epidemiologie
Das Reservoir der Pestbakterien stellen vor allem Nagetiere dar (z.B. Mäuse, Wiesel, Hasen usw.). Diese leben in Symbiose mit Ektoparasiten wie Zecken und Flöhen. Die Pest kommt auch heute noch in begrenzten Endemiegebieten vor: im Südwesten der USA, in Mittel- und Südamerika, Afrika und Asien. In Deutschland werden sehr selten importierte Fälle beobachtet (Reiseanamnese).
Übertragung
Zu Pestausbrüchen beim Menschen kann es kommen, wenn eine Nagerart eingeht und die mit Pestbakterien kontaminierten Flöhe gezwungen sind, andere Wirte zu suchen. Wenn dabei Hausratten bevorzugt werden, kann eine Epidemie Folge sein.
Krankheitsbild
Bei der Pest ist der Verlauf davon abhängig, in welcher Erscheinungsform die Krankheit auftritt. Die meisten Fälle verlaufen nach plötzlichem und heftigem Beginn fortschreitend. Ohne Behandlung können die ursächlichen Erreger bei allen Formen der Pest im weiteren Krankheitsverlauf in den Blutkreislauf gelangen (Blutvergiftung: sog. Pestsepsis), sodass eine schwere allgemeine Infektion des gesamten Organismus entsteht.
Neben den schweren Verlaufsformen sind bei der Pest aber auch leichte Verläufe möglich: Die sogenannte abortive Pest ist eine milde Form der Pest mit schwachem Verlauf und gering ausgeprägten Symptomen. Sie geht oft nur mit niedrigem Fieber und einer leichten Lymphknotenschwellung einher; es bildet sich höchstens eine Pestbeule.
Es werden folgende Formen der Pesterkrankung unterschieden:
- Bubonenpest: Etwa 2-7 Tage nach einem Flohbiss kommt es zu schmerzhaften Schwellungen der Lymphknoten ("Beulenpest"). Das Krankheitsbild wird durch Fieber, Schüttelfrost und Kopfschmerzen vervollständigt.
- Lungenpest: Die Lungenpest ist entweder Folge der septischen Streuung einer Bubonenpest oder wird eigenständig durch Tröpfcheninfektion erworben.
Nach nur wenigen Stunden entwickelt sich ein schweres Krankheitsbild mit hohem Fieber, Pneumonie und blutigem Auswurf.
- Abortive Pest: Die abortive Pest ist eine harmlose Variante der Pest. Sie äußert sich in Fieber und leichter Anschwellung der Lymphknoten. Es werden Antikörper gebildet, die eine lang anhaltende Immunität gegen alle Formen der Krankheit gewährleisten.
Diagnostik
Eine Diagnose kann zu Beginn nur durch direkten Bakteriennachweis im Lymphknoteneiter oder Sputum gestellt werden.
Therapie
Es ist die sofortige Gabe von Antibiotika erforderlich. Zur Therapie werden Tetrazykline in Kombination mit Sulfonamiden, Chinolone und Cotrimoxazol, sowie Streptomycin und Chloramphenicol eingesetzt.
Mit der Gefahr eines Endotoxinschocks bei antibiotischer Therapie muss gerechnet werden.
Prophylaxe
Ist eine Infektion nachgewiesen, wird die sofortige Quarantäne des Erkrankten notwendig. Alle Ansteckungsverdächtigen sind antibiotisch zu behandeln. Chinolone und Tetrazykline werden auch zur Chemoprophylaxe von Kontaktpersonen eingesetzt.
Es existieren Impfstoffe auf der Basis von attenuierten Yersinia-Stämmen, die jedoch in Deutschland zur Zeit (2022) nicht zugelassen sind. Darüber hinaus sind Vektorimpfstoffe in der Entwicklung. Derzeit wird von keinem Land eine Impfung bei Einreise verlangt und auch nicht von den internationalen Gesundheitsbehörden
Eine passive Immunisierung ist durch Infusion von Anti-Yersinia-Antikörpern möglich.
Gesetzliche Bestimmungen
Meldepflicht besteht nach §6 (1) des Infektionsschutzgesetzes bei Krankheitsverdacht, nachgewiesener Infektion und im Todesfall (Arztmeldepflicht unabhängig vom Erregernachweis).