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Immunität

Inhaltsverzeichnis

1 Definition [bearbeiten]

Als Immunität bezeichnet man in der Medizin einen biologischen Zustand, in dem der Organismus ausreichende Abwehrmechanismen gegenüber Angriffen von außen, z.B. durch Mikroorganismen oder Toxine besitzt.

2 Hintergrund [bearbeiten]

Immunität bedeutet Schutz vor einer Infektion durch Krankheitserreger. Sie setzt sich aus spezifischen und unspezifischen Komponenten zusammen.

3 Einteilung [bearbeiten]

Immunität kann nach verschiedenen Aspekten weiter differenziert werden.

3.1 ...nach Zeitpunkt des Erwerbs [bearbeiten]

  • angeborene Immunität
  • erworbene Immunität (adaptive Immunität)

Die angeborene Immunität basiert auf diaplazentar übertragenen Antikörpern der Mutter, die das Neugeborene vor Infektionen schützen. Die erworbene Immunität ist die Folge der aktiven Auseinandersetzung des Immunsystems mit Antigenen im Laufe des weiteren Lebens.

3.2 ...nach Art der Erwerbs [bearbeiten]

  • natürliche Immunität
  • künstliche Immunität

3.3 ...nach Beteiligung des Immunsystems [bearbeiten]

  • aktive Immunität
  • passive Immunität

3.4 ...nach Träger der Immunität [bearbeiten]

  • Humorale Immunität
  • Zelluläre Immunität

3.5 ...nach Spezifität [bearbeiten]

  • spezifische Immunität
  • unspezifische Immunität

3.6 ...nach Art des erworbenen Schutzes [bearbeiten]

  • Antiinfektiöse Immunität
  • Antitoxische Immunität

4 Weitere Formen [bearbeiten]

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Sebastian Merz

Student der Humanmedizin

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Stud.med.dent. Sascha Alexander Bröse schreibt seit dem 18.04.2012 im Flexikon, hat bereits 289 neue Artikel publiziert und 1942 Artikeldetails verbessert.

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