Zusatzweiterbildung Betriebsmedizin
Definition
Die Zusatzweiterbildung Betriebsmedizin soll Fachärzte befähigen, die Wechselwirkungen zwischen Arbeit und Gesundheit zu beurteilen, arbeitsbedingte Erkrankungen zu erkennen und präventive Maßnahmen zur Erhaltung der Gesundheit am Arbeitsplatz umzusetzen.
Hintergrund
Die Betriebsmedizin ist ein zentrales Element der Präventionsmedizin. Durch die zunehmende Komplexität moderner Arbeitsumgebungen, psychische Belastungen und neue Gefährdungen wie Lärm, chemische oder biologische Stoffe gewinnt sie stetig an Bedeutung.
Betriebsärzte sind nicht nur Ansprechpartner bei arbeitsbedingten Erkrankungen, sondern beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Sie tragen wesentlich dazu bei, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhindern.
Die Zusatzweiterbildung soll sicherstellen, dass Ärzte fundierte Kenntnisse in Arbeitsphysiologie, Arbeitspsychologie, Ergonomie, Arbeitsrecht und Prävention besitzen, um den Anforderungen an eine moderne betriebsärztliche Tätigkeit gerecht zu werden.
Weiterbildung
Die Zusatzweiterbildung Betriebsmedizin ist in der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) von 2020 der Bundesärztekammer verankert.
Weiterbildungsablauf
Voraussetzung zum Erwerb der Zusatzweiterbildung ist die Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung. Zusätzlich erforderlich sind:
- 360 Stunden Kurs-Weiterbildung in Arbeitsmedizin/Betriebsmedizin
- 1200 Stunden betriebsärztliche Tätigkeit unter Anleitung einer befugten Person
- Die 1200 Stunden betriebsärztliche Tätigkeit können durch 9 Monate Weiterbildung an einer Weiterbildungsstätte ersetzt werden.
Weiterbildungsinhalt
Im Rahmen der Zusatzweiterbildung werden vertiefte Kenntnisse und praktische Fertigkeiten in folgenden Bereichen vermittelt:
- Aufgaben und Organisation der Arbeitsmedizin einschließlich Berufskunde, Arbeits- und Industriehygiene, Arbeitsphysiologie sowie Arbeits- und Betriebspsychologie und -soziologie
- Klinik der Berufskrankheiten
- Speziellen arbeitsmedizinischen Untersuchungen, einschließlich arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen
- Arbeits- und Unfallschutz, einschließlich Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften
- Epidemiologie, Statistik und Dokumentation
- Begutachtung arbeitsmedizinisch relevanter Fragestellungen
- Untersuchungs- und Behandlungsverfahren in der Arbeitsmedizin
Zur praktischen Weiterbildung gehören unter anderem:
- Die eigenständige Durchführung, Befundung und Bewertung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen
- Anwendung spezieller Untersuchungsverfahren wie Ergometrie, Lungenfunktionsprüfung, Hör- und Sehtests
- Indikationsstellung, Probenahme und Bewertung von Biomonitoring-Untersuchungen bei Exposition gegenüber chemischen Gefahrstoffen
- Bewertung arbeitsumgebungsbezogener Faktoren wie Lärm, Klima, Beleuchtung, Stäube und Dämpfe
- Durchführung und Dokumentation von Betriebsbegehungen, Arbeitsplatzbeurteilungen und Tätigkeitsanalysen
- Erstellung arbeitsmedizinischer Gutachten, z.B. zur Beurteilung von Berufskrankheiten und Erwerbsfähigkeit
- Beratung zu technischen, organisatorischen und personenbezogenen Arbeitsschutzmaßnahmen
- Beratung schutzbedürftiger Personengruppen und Mitwirkung an der arbeitsmedizinischen Prävention
Literatur
- Bundesärztekammer: (Muster-)Kursbuch Arbeitsmedizin/Betriebsmedizin
- Berufsgenossenschaft: Wege zur Arbeitsmedizin – Zusatzweiterbildung Betriebsmedizin
- Elsevier Essentials Arbeitsmedizin: Nowak und Ochmann, Kompaktes Fachbuch zur Arbeitsmedizin, 1. Auflage, Urban & Fischer/Elsevier, 2018.
- Bundesärztekammer: Zusatz-Weiterbildung Betriebsmedizin (Logbuch)