Staub
Synonyme: Schwebestaub
Definition
Entstehung
Stäube entstehen u.a. durch mechanische Bearbeitung (z.B. durch Zerkleinern oder Oberflächenbearbeitung) oder Aufwirbeln (z.B. durch Abblasen mit Druckluft oder Trockenkehren mit dem Besen). Staubpartikel können sich dadurch hinsichtlich ihrer Entstehung, Größe, Form, Farbe, chemischen Zusammensetzung und physikalischen Eigenschaften unterscheiden.
Die durch chemische oder thermische Prozesse gebildeten und ebenfalls in der Luft fein verteilten festen Teilchen bezeichnet man als Rauche. Sie zählen im erweiterten Sinne, wie auch Rußpartikel zu den Stäuben.
Einteilung
Die Staubbelastung wird meist anhand der Masse verschiedener Größenfraktionen beschrieben, bei ultrafeinen Partikel (UFP) als Anzahlkonzentration.
Die Masse des Gesamtstaubes (auch Schwebestaub genannt) wird durch die Total Suspended Particles (TSP) beschrieben.
Größeneinteilung
- Feinstaub (PM10): Staub von geringer Partikelgröße. Diese Klasse enthält 50% der Teilchen mit einem Durchmesser von 10 µm, einen höheren Anteil kleinerer Teilchen und einen niedrigeren Anteil größerer Teilchen. Feinstaub kann beim Atmen inhaliert werden.
- Feinstaub (PM2,5): enthält 50% der Teilchen mit einem Durchmesser von 2,5 µm, einen höheren Anteil kleinerer Teilchen und einen niedrigeren Anteil größerer Teilchen. Diese können beim Einatmen in die Lungenalveolen gelangen.
- PM10-2,5: Die Masse aller Partikel ist < 10 µm und > 2,5 µm.
- UFP: Diese besitzen einen Durchmesser < 0,1 µm.
- Grobstaub: Staub mit größeren Partikeln (> 10 µm). Dieser bleibt überwiegend auf der Nasenschleimhaut haften.
Ursprung
- organischer Staub (z.B. Pollen, Sporen)
- anorganischer Staub (z.B. Mineralfasern, Asbest)
Gesundheitsgefährdungspotential
- L (leicht gefährliche Stäube)
- M (mittel gefährliche Stäube)
- H (hoch gefährliche Stäube)
Relevanz
In der Arbeitsmedizin sind Arbeitsplatzgrenzwerte für die A-Fraktion (alveolengängige Staubfraktion) und für die E-Fraktion (einatembare Staubfraktion) festgelegt. Darüber hinaus gelten stoffspezifische Arbeitsplatzgrenzwerte für Stoffe mit spezifischen toxischen Eigenschaften.
Generell gelten für Stäube ohne spezielle toxische Wirkung (granuläre, biobeständige Stäube) folgende Obergrenzen: 1,25 mg/m³ für den A-Staub und 10 mg/m³ für den E-Staub. Die Summe der Werte für A- und E-Staub wird als Allgemeiner Staubgrenzwert (ASGW) bezeichnet.