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Cholecalciferol

(Weitergeleitet von Vitamin D3)

Synonyme: Calciol, Vitamin D3
Englisch: cholecalciferol, calciol

1. Definition

Als Cholecalciferol oder kurz Calciol bezeichnet man das von tierischen Organismen aus Cholesterin synthetisierte Vitamin D3, das zur Gruppe der Calciferole gehört. Es entsteht aus 7-Dehydrocholesterin - einem Zwischenprodukt der Cholesterinbiosynthese - durch die Spaltung des B-Rings unter UV-Einwirkung.

2. Biochemie

Calciol kann über die Nahrung aufgenommen oder vom Menschen selbst synthetisiert werden. Im Gegensatz dazu stammt Ergocalciferol (Vitamin D2) von dem pflanzlichen Steroid Ergosterin ab und kann nur über die Nahrung aufgenommen werden, ansonsten unterliegt es demselben Stoffwechselweg.

Durch zwei Hydroxylierungen, zuerst am C25-Atom in der Leber (25-Hydroxylase) und danach am C1-Atom in der Niere (1-Hydroxylase), entsteht die hormonell aktive Form Calcitriol (1,25-Dihydroxycholecalciferol). Calcitriol ist an der Regulierung der Calciumhomöostase und der Knochenmineralisierung beteiligt.

Die Umwandlung von Calcidiol (25-Hydroxycholecalciferol) in Calcitriol ist der regulierende Schritt, wobei die Konzentration des Substrates ca. 1.000 x höher ist. Bei Calciummangel wird von der Schilddrüse Parathormon (PTH) ausgeschüttet, was u.a. die 1,25-Dihydroxycholecalciferol-Produktion stimuliert und zur vermehrten Resorption von Calcium im Dünndarm und zur Mobilisierung von Calcium aus den Knochen führt. Umgekehrt wird durch freie Calciumionen die Umwandlung von Calcidiol zu Calcitriol gehemmt.

3. Ernährungsmedizin

Cholecalciferol kommt u.a. in Leberölen, Fisch, Hühnereiern, Milch, Butter und tierischen Geweben vor.

4. Pharmazie

4.1. Darreichungsformen

Vitamin D ist in Form von Tabletten, Weichkapseln oder Tropfen erhältlich.

4.2. Verschreibungspflicht

Die Verschreibungspflicht hängt davon ab, ob ein Präparat vom Hersteller als Arzneimittel oder als Nahrungsergänzungsmittel deklariert wird. Arzneimittel mit Vitamin D werden verschreibungspflichtig, sobald die Tagesdosis 1.000 I.E. überschreitet.[1] Nahrungsergänzungsmittel hingegen sind per definitionem nicht verschreibungspflichtig, sodass es hier zum Beispiel auch freiverkäufliche Präparate mit 20.000 I.E. pro Einzeldosierung gibt.

5. Quellen

  1. Gesetze im Internet abgerufen am 29.01.2022

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