Soziotherapie
Englisch: sociotherapy
Definition
Soziotherapie ist eine ärztlich verordnete ambulante Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 37a SGB V). Sie richtet sich an schwer psychisch kranke Menschen, die aufgrund ihrer Erkrankung Schwierigkeiten haben, medizinische Behandlungen selbstständig zu organisieren und wahrzunehmen, aber gleichzeitig einen Behandlungsbedarf haben.
Hintergrund
Soziotherapie wurde mit dem GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 eingeführt und durch die Soziotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) konkretisiert. Ausgangspunkt war die Beobachtung, dass ein Teil schwer psychisch erkrankter Patienten vorhandene Versorgungsangebote krankheitsbedingt nicht nutzen kann. Zentrales Ziel ist die Sicherstellung der ambulanten Behandlungsfähigkeit, der Behandlungskontinuität und die Vermeidung stationärer Aufnahmen.
Anspruch besteht insbesondere bei schweren psychischen Erkrankungen, sofern eine erhebliche funktionelle Beeinträchtigung der Krankheitsbewältigung und Behandlungsorganisation vorliegt:
- schizophrene und wahnhafte Störungen
- bipolare Störungen
- schwere depressive Störungen mit erheblichen Funktionsdefiziten
Komorbiditäten, etwa Suchterkrankungen, begründen keine eigenständige Indikation, sind aber in der Versorgungsrealität häufig relevant. Voraussetzung ist eine ausgeprägte funktionelle Einschränkung. Als Orientierungswert gilt ein GAF-Score ≤ 50, der in die klinische Gesamtbeurteilung einfließt. Der GAF entstammt dem DSM-IV und wird international nicht mehr verwendet, bleibt im Kontext der G-BA-Richtlinie jedoch weiterhin maßgeblich.
Die Leistung ist durch entsprechend qualifizierte Vertragsärzte, insbesondere Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, zu verordnen und auf maximal 120 Stunden innerhalb von drei Jahren begrenzt. Die Leistung ist vor Beginn durch die Krankenkasse zu genehmigen; sie erfolgt in gestuften Verordnungsabschnitten (Erst- und Folgeverordnungen) gemäß Soziotherapie-Richtlinie.
Leistungsinhalt
Die soziotherapeutische Intervention gliedert sich in drei Kernbereiche:
| Koordination | Vernetzung ärztlicher, therapeutischer und komplementärer Hilfen (z.B. Behörden, betreutes Wohnen, Tagesstätten) |
|---|---|
| Anleitung | Hilfe zur Selbsthilfe, etwa bei Terminorganisation oder alltagspraktischen Herausforderungen, jedoch ohne pflegerische Durchführung |
| Motivations- und Adhärenzförderung | Stärkung der Behandlungsmotivation und Krankheitseinsicht, insbesondere bei ausgeprägter Antriebsminderung oder krankheitsbedingtem Vermeidungsverhalten |
Erbracht wird die Leistung von qualifizierten Fachkräften mit anerkannter Zusatzqualifikation – in der Regel Sozialarbeiter, Sozialpädagogen oder psychiatrische Pflegefachkräfte – die einer Zulassung durch die Krankenkassen bedürfen und häufig in vertraglich gebundenen Strukturen tätig sind.
Abgrenzung
Soziotherapie ist von verwandten Versorgungsformen abzugrenzen. Die psychiatrische häusliche Krankenpflege (§ 37 SGB V) umfasst Behandlungspflege und psychiatrische Pflegeinterventionen und setzt damit an anderer Stelle an. Die Eingliederungshilfe nach SGB IX ist sozialrechtlich – nicht medizinisch – fundiert und auf dauerhafte gesellschaftliche Teilhabe ausgerichtet, womit sie strukturell breiter angelegt ist.
Quellen
- Bundesamt für Justiz, § 37a SGB V
- Bundesamt für Justiz, § 37 SGB V