Probatorik
Synonym: probatorische Sitzungen
Definition
Unter Probatorik versteht man im Rahmen der Psychotherapie eine begrenzte Zahl orientierender Therapiesitzungen, die der Diagnostik, Indikationsprüfung und Therapieplanung dienen. Sie bilden die Schnittstelle zwischen Anamnese, Diagnosestellung und der eigentlichen Aufnahme in ein Psychotherapieverfahren.
Abgrenzung
Probatorische Sitzungen sind von einer einmaligen psychotherapeutischen Sprechstunde abzugrenzen, die primär der Erstdiagnostik und Orientierung dient. Erst nach der Probatorik erfolgt ein Antrag auf Kostenübernahme einer Richtlinienpsychotherapie durch die Krankenkasse.
Ablauf
Inhaltlich beinhalten die Sitzungen eine strukturierte Exploration der Lebensgeschichte, der aktuellen Beschwerden und des bisherigen Krankheitsverlaufs. Ergänzend können testpsychologische Verfahren oder Fremdanamnesen hinzugezogen werden. Die Therapeutin bzw. der Therapeut beurteilt dabei sowohl die Passung des Verfahrens zur Symptomatik als auch die Beziehungs- und Motivationslage der Patientin oder des Patienten.
Ziele
- Erhebung der biographischen und aktuellen Anamnese
- Diagnostische Einordnung der Symptomatik (inkl. Differentialdiagnostik)
- Einschätzung von Indikation und Kontraindikation der Psychotherapie
- Aufbau einer tragfähigen therapeutischen Arbeitsbeziehung
- Gemeinsame Klärung von Behandlungszielen und Motivation
- Entscheidung über die Beantragung einer Kurz- oder Langzeittherapie
Bedeutung
Die Probatorik stellt einen wesentlichen Bestandteil der Qualitätssicherung dar. Sie soll verhindern, dass Patienten in ein ungeeignetes Verfahren aufgenommen werden, und ermöglicht eine informierte Entscheidung über das weitere Vorgehen sowohl seitens des Therapeuten als auch des Patienten.
Rechtliche Grundlage
Die Durchführung der Probatorik ist in Deutschland in der Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) verankert. Vor Beginn einer Richtlinientherapie müssen mindestens zwei und können bis zu vier probatorische Sitzungen stattfinden. Im Rahmen der Kinder- und Jugendpsychotherapie sind zusätzlich bis zu zwei weitere Sitzungen vorgesehen. Diese probatorischen Gespräche gelten nicht als Teil der eigentlichen Richtlinientherapie und werden daher nicht auf das Therapiekontingent angerechnet. Die Kosten trägt im Regelfall die gesetzliche Krankenversicherung.