Psychotherapeutische Sprechstunde
Definition
Die psychotherapeutische Sprechstunde ist ein strukturiertes Erstkontaktangebot der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Sie wurde im Rahmen der Reform der Psychotherapie-Richtlinie eingeführt und dient der frühzeitigen Abklärung, ob eine psychische Erkrankung vorliegt und ob eine ambulante Psychotherapie indiziert ist.
Hintergrund
Die Sprechstunde soll einen niedrigschwelligen Zugang zu psychotherapeutischer Versorgung ermöglichen. Neben der diagnostischen Ersteinschätzung informiert die behandelnde Psychotherapeutin oder der Psychotherapeut über Behandlungsoptionen und alternative Unterstützungsangebote (z.B. Beratungsstellen, stationäre Einrichtungen, ärztliche Abklärung).
Die Teilnahme an einer psychotherapeutischen Sprechstunde ist in der Regel Voraussetzung für den Beginn einer Richtlinienpsychotherapie. Ausnahmen gelten z.B. bei direkter Umwandlung aus einer Akutbehandlung oder bei bereits begonnener stationärer Psychotherapie.
Ablauf
- Dauer: mindestens 50 Minuten pro Sitzung
- Anzahl: bis zu 6 Sitzungen möglich
- Inhalte:
- Anamnese und Diagnostik psychischer Beschwerden
- Einschätzung des Behandlungsbedarfs
- Beratung über Versorgungsmöglichkeiten
- ggf. Einleitung einer akuten Kurzintervention oder Überweisung
Eine Überweisung durch Hausärzte ist nicht erforderlich. Betroffene können sich direkt an Psychotherapiepraxen wenden.
Rechtliche Grundlage
Die rechtliche Basis bildet die Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Die Abrechnung erfolgt über die Krankenkassen nach den Vorgaben der Kassenärztlichen Vereinigungen.