Facharzt für Neuropathologie
Synonym: Neuropathologe/Neuropathologin
Definition
Ein/e Facharzt/Fachärztin für Neuropathologie beschäftigt sich mit den Erkrankungen des ZNS, der Meningen und der peripheren Nerven. Des Weiteren gehören Muskelerkrankungen sowie das Erstellen von Hirnbanken zum Arbeitsfeld.
Weiterbildungsziel
Das Ziel der Weiterbildung ist aufbauend auf der Basisweiterbildung die Erlangung der Facharztkompetenz Neuropathologie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte.
Weiterbildungszeit
Die Weiterbildungszeit beträgt 72 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon
- 24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Pathologie
- 48 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Neuropathologie, davon können bis zu
- 12 Monate in Neurochirurgie, Neurologie, Neuropädiatrie, Neuroradiologie und/oder Psychiatrie und Psychotherapie angerechnet werden
Weiterbildungsinhalt
Die Weiterbildung dient dem Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- der Obduktionstätigkeit insbesondere von Gehirnen, Rückenmarkspräparaten, Spinalganglien, peripheren Nervenanteilen und Skelettmuskulatur
- der Aufbereitung und diagnostischen Auswertung neurohistologischer, histochemischer, elektronenmikroskopischer, neurozytologischer und molekularbiologischer Präparate
- der molekularen Neuropathologie
- der klinisch-experimentellen oder vergleichenden Anatomie und Pathologie des Nervensystems
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
- Obduktionen des Zentralnervensystems einschließlich histologischer Untersuchungen, epikritischer Auswertungen und Dokumentation
- histopathologische, insbesondere neurohistologische Schnellschnitt-Untersuchungen
- Liquorzytologie
- neuromorphologische Diagnostikmittels z. B. Histochemie, Elektronenmikroskopie, Gewebekultur
- molekularpathologische Untersuchungen, z. B. DNA- und RNA-Analysen
Stellenangebote
Fachgebiete:
Medizinberuf, Pathologie
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