Diagnostischer Referenzwert
Wir werden ihn in Kürze checken und bearbeiten.
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Definition
Der diagnostische Referenzwert, kurz DRW, ist ein dosisbezogener Richtwert im Strahlenschutz für medizinische Anwendungen ionisierender Strahlung am Menschen. Er dient der Optimierung der Strahlenexposition bei typischen Untersuchungen und bezieht sich auf standardisierte Patientengruppen oder Referenzphantome. Diagnostische Referenzwerte sind keine Dosisgrenzwerte und gelten nicht für einzelne Patienten, sondern für ein Patientenkollektiv.
Hintergrund
Das Konzept der diagnostischen Referenzwerte wurde von der International Commission on Radiological Protection (ICRP) eingeführt und ist in der EU-Richtlinie 2013/59/EURATOM sowie im deutschen Strahlenschutzgesetz und in der Strahlenschutzverordnung verankert.
Diagnostische Referenzwerte entsprechen in der Regel dem 75. Perzentil der Verteilung von Dosiswerten verschiedener Einrichtungen. Sie dienen dazu, Untersuchungen mit ungewöhnlich hoher Strahlenexposition zu identifizieren und Optimierungsmaßnahmen einzuleiten. Die Einhaltung der DRW ersetzt nicht das ALARA-Prinzip, sondern ergänzt dieses.
Diagnostische Referenzwerte sind Orientierungswerte zur Optimierung der Strahlenexposition. Sie gelten für typische Untersuchungen und berücksichtigen individuelle Unterschiede (z.B. Körpergröße oder Gewicht) nur eingeschränkt. Die Werte werden regelmäßig an den Stand der Technik angepasst.
Anwendungsbereiche
Diagnostische Referenzwerte werden für verschiedene medizinische Anwendungen festgelegt:
- diagnostische Radiologie (Projektionsradiographie, Computertomographie, Durchleuchtung)
- interventionelle Radiologie
- Nuklearmedizin
Für jede Untersuchungsart werden spezifische Dosisgrößen verwendet:
- Dosisflächenprodukt (DFP) bei Projektionsradiographie und Interventionen
- CTDIvol bei der Computertomographie
- Aktivitäten bzw. Organ- oder effektive Dosen in der Nuklearmedizin
Beispielwerte
Die folgenden diagnostischen Referenzwerte entsprechen den 2022 veröffentlichten Richtwerten des Bundesamtes für Strahlenschutz.[1]
Projektionsradiographie
- Thorax p.a.: 12 cGy·cm²
- Abdomen a.p./p.a.: 200 cGy·cm²
- Lendenwirbelsäule a.p./p.a.: 200 cGy·cm²
Computertomographie
- CT-Kopf: CTDIvol 55 mGy
- CT-Thorax: CTDIvol 8 mGy bzw. 3 mGy (Low-Dose)
- CT-Abdomen: CTDIvol 12 mGy
Die Werte beziehen sich jeweils auf eine einzelne Scanserie. Je nach Untersuchungsprotokoll können unterschiedliche Referenzwerte für dieselbe Körperregion gelten (z.B. niedrigere Werte für Niedrigdosisprotokolle).
Interventionen
- Koronarangiographie: 1800 cGy·cm²
- Perkutane koronare Intervention (PCI): 3500 cGy·cm²
- Endovaskuläre Aneurysmatherapie (EVAR): 20.000–30.000 cGy·cm²
Anwendung
Diagnostische Referenzwerte werden im Rahmen der Qualitätssicherung verwendet. Maßgeblich ist nicht der Einzelwert, sondern der Medianwert einer ausreichenden Anzahl vergleichbarer Untersuchungen. Eine Überschreitung des DRW erfordert eine Überprüfung der Ursachen, beispielsweise hinsichtlich:
- Untersuchungsprotokoll
- Geräteeinstellungen
- Patientenkollektiv
- Bildqualität
Eine dauerhafte und ungerechtfertigte Überschreitung muss den zuständigen Behörden gemeldet werden. Umgekehrt kann auch eine deutliche Unterschreitung Anlass zur Prüfung der diagnostischen Bildqualität geben.
Abgrenzung
Diagnostische Referenzwerte sind von folgenden Konzepten zu unterscheiden:
- Dosisgrenzwert: rechtlich bindender Höchstwert (nicht für Patienten)
- Körperdosis: biologische Bewertungsgröße
- Dosismessgröße: technisch messbare Größe (z.B. Personendosis, Ortsdosis)
DRW beziehen sich auf Messgrößen, die im klinischen Alltag verfügbar sind.