Strahlenschutzgesetz
Definition
Das Strahlenschutzgesetz, kurz StrlSchG, ist die zentrale gesetzliche Grundlage des Strahlenschutzes in Deutschland. Es regelt den Schutz von Mensch und Umwelt vor den schädlichen Wirkungen ionisierender Strahlung.
Hintergrund
Das StrlSchG trat 2017 im Zuge der Neuregelung des deutschen Strahlenschutzrechts in Kraft und setzt europäische Vorgaben, insbesondere die EURATOM-Richtlinie, in nationales Recht um. Es bündelt grundlegende Regelungen zum Strahlenschutz, die zuvor teilweise in der Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung enthalten waren. Die frühere Röntgenverordnung wurde dabei in das neue Regelwerk integriert.
Das Gesetz bildet die Grundlage für:
- den medizinischen Strahlenschutz
- den beruflichen Strahlenschutz
- den Schutz der Bevölkerung und Umwelt
Grundprinzipien
Das Strahlenschutzgesetz basiert auf drei zentralen Prinzipien:
- Rechtfertigung: Jede Anwendung ionisierender Strahlung muss einen Nutzen haben, der die möglichen Risiken überwiegt (rechtfertigende Indikation).
- Optimierung: Die Strahlenexposition ist nach dem ALARA-Prinzip so gering wie möglich zu halten.
- Dosisbegrenzung: Für beruflich exponierte Personen und die Bevölkerung gelten Dosisgrenzwerte.
Regelungsinhalte
Das StrlSchG enthält grundlegende Vorschriften zu:
- Genehmigungs- und Anzeigeverfahren für den Umgang mit Strahlung
- Schutz von Patienten bei medizinischer Anwendung
- Schutz beruflich exponierter Personen
- Festlegung von Verantwortlichkeiten (z.B. Strahlenschutzverantwortlicher)
- Überwachung der Strahlenexposition
- Notfallschutz und Störfallmanagement
Die konkreten technischen und organisatorischen Anforderungen werden überwiegend in der Strahlenschutzverordnung geregelt.