Strahlenschutzverantwortlicher
Definition
Der bzw. die Strahlenschutzverantwortliche ist die natürliche oder juristische Person, die für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Strahlenschutz verantwortlich ist. Er trägt die Gesamtverantwortung für den sicheren Umgang mit ionisierender Strahlung und radioaktiven Stoffen.
Gesetzliche Grundlage
Die Aufgaben und Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen sind in Deutschland im Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und in der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) geregelt. Strahlenschutzverantwortlicher ist in der Regel der Inhaber der Genehmigung für den Betrieb einer Anlage oder den Umgang mit radioaktiven Stoffen.
Aufgaben
Der Strahlenschutzverantwortliche hat die organisatorische Gesamtverantwortung für den Strahlenschutz. Zu seinen zentralen Aufgaben gehören:
- Sicherstellung der Einhaltung aller strahlenschutzrechtlichen Vorschriften
- Organisation des sicheren Betriebs von Anlagen (z.B. Röntgengeräte)
- Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
- Festlegung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen
- Überwachung der Strahlenexposition von Personen
- Sicherstellung der Einhaltung von Dosisgrenzwerten
- Organisation der Dosimetrie
- Unterweisung der Mitarbeiter im Strahlenschutz
Delegation
Der Strahlenschutzverantwortliche kann Aufgaben an einen oder mehrere Strahlenschutzbeauftragte delegieren. Dabei gilt:
- Die Verantwortung bleibt beim Strahlenschutzverantwortlichen
- Die Delegation muss schriftlich erfolgen
- Strahlenschutzbeauftragte müssen über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz verfügen.