Fachkunde im Strahlenschutz
Definition
Die Fachkunde im Strahlenschutz ist eine gesetzlich definierte Qualifikation, die zur eigenverantwortlichen Anwendung ionisierender Strahlung am Menschen berechtigt. Sie umfasst theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen im sicheren Umgang mit Strahlenquellen sowie in der Anwendung strahlenschutzrechtlicher Vorschriften.
Gesetzliche Grundlagen
Die Fachkunde im Strahlenschutz ist in Deutschland im Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und in der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) geregelt. Sie ist Voraussetzung für:
- die Durchführung und verantwortliche Anwendung ionisierender Strahlung
- die Stellung der rechtfertigenden Indikation
- die Tätigkeit als Strahlenschutzverantwortlicher oder Strahlenschutzbeauftragter
Die Fachkunde im Strahlenschutz soll gewährleisten, dass medizinische Anwendungen ionisierender Strahlung fachgerecht und sicher durchgeführt werden.
Erwerb der Fachkunde
Die Fachkunde im Strahlenschutz wird durch eine Kombination aus theoretischer Ausbildung (Strahlenschutzkurse), praktischer Erfahrung (Sachkunde) und dokumentierter Tätigkeit erworben. Die Anforderungen sind abhängig vom jeweiligen Anwendungsgebiet, z.B.:
Der Erwerb erfolgt nach festgelegten Richtlinien und muss von der zuständigen Behörde anerkannt werden.
Aktualisierung
Die Fachkunde im Strahlenschutz muss regelmäßig aktualisiert werden. In Deutschland ist eine Aktualisierung in der Regel alle 5 Jahre erforderlich. Diese erfolgt durch anerkannte Fortbildungsmaßnahmen. Bei fehlender Aktualisierung kann die Fachkunde eingeschränkt oder entzogen werden.
Abgrenzung zur Kenntnis im Strahlenschutz
Neben der Fachkunde existiert die Kenntnis im Strahlenschutz, die für Personen erforderlich ist, die unter Aufsicht mit ionisierender Strahlung arbeiten, jedoch keine eigenverantwortliche Anwendung durchführen. Die Fachkunde stellt somit die höhere Qualifikationsstufe dar.