Strahlenschutzverordnung
Definition
Die Strahlenschutzverordnung, kurz StrlSchV, ist eine deutsche Rechtsverordnung, welche die Anforderungen zum Schutz von Mensch und Umwelt vor den schädlichen Wirkungen ionisierender Strahlung konkretisiert. Sie ergänzt das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und enthält detaillierte Regelungen zur praktischen Umsetzung des Strahlenschutzes.
Hintergrund
Die aktuelle Fassung der Strahlenschutzverordnung trat am 31. Dezember 2018 in Kraft und setzt die EU-Richtlinie 2013/59/EURATOM in nationales Recht um. Mit der Neuregelung wurden die Inhalte der früheren Röntgenverordnung (RöV) und der alten Strahlenschutzverordnung zusammengeführt.
Die Verordnung richtet sich insbesondere an Betreiber von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung (z. B. Röntgengeräte), Einrichtungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie, Betriebe mit berufsbedingter Strahlenexposition sowie an Aufsichts- und Genehmigungsbehörden.
Regelungsinhalte
Die Strahlenschutzverordnung enthält konkrete Vorgaben zur praktischen Durchführung des Strahlenschutzes. Wichtige Inhalte sind:
- Festlegung von Dosisgrenzwerten für beruflich exponierte Personen und Bevölkerung
- Einteilung und Kennzeichnung von Strahlenschutzbereichen
- Anforderungen an die Dosimetrie und Überwachung der Strahlenexposition
- Regelungen zur Fachkunde im Strahlenschutz und zur Unterweisung
- Anforderungen an technische Anlagen (z.B. Röntgeneinrichtungen)
- Schutzmaßnahmen für besondere Personengruppen (z.B. Schwangerschaft)
- Qualitätssicherung und Dokumentation
Weblinks
- Bundesministerium der Justiz – Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung, abgerufen am 06.05.2025