Dosisgrenzwert
SI-Einheit: Sievert (Sv)
Englisch: dose limit
Definition
Ein Dosisgrenzwert ist der gesetzlich festgelegte Höchstwert einer zulässigen Strahlenexposition für beruflich strahlenexponierte Personen oder für die Bevölkerung. Er dient dem Schutz vor den schädlichen Wirkungen ionisierender Strahlung, begrenzt insbesondere das Risiko stochastischer Strahlenschäden und verhindert das Auftreten deterministischer Strahlenschäden.
Hintergrund
Dosisgrenzwerte sind ein zentrales Instrument des Strahlenschutzes. Sie beruhen auf dem Grundsatz, dass die Exposition von Personen, die nicht aus medizinischen Gründen bestrahlt werden, auf ein vertretbares Maß begrenzt werden muss. Dosisgrenzwerte gelten daher vor allem für beruflich exponierte Personen und für die allgemeine Bevölkerung. Für Patienten gelten hingegen keine Dosisgrenzwerte, da die medizinische Exposition durch die rechtfertigende Indikation und das ALARA-Prinzip geregelt wird.
Gesetzliche Grundlagen
In Deutschland sind die Dosisgrenzwerte im Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und in der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) festgelegt. Die gesetzlichen Regelungen unterscheiden zwischen Grenzwerten für die effektive Dosis und für die Äquivalentdosis einzelner Organe oder Gewebe. Für die medizinische Anwendung ionisierender Strahlung am Menschen gelten statt Dosisgrenzwerten diagnostische Referenzwerte beziehungsweise therapeutische Zielvorgaben.
Grenzwerte
Berufliche Dosisgrenzwerte
Für beruflich strahlenexponierte Personen über 18 Jahre gelten in Deutschland, insbesondere folgende Dosisgrenzwerte pro Kalenderjahr:
- effektive Dosis: 20 mSv, gemittelt über 5 Jahre (maximal 50 mSv in einem einzelnen Jahr)
- Augenlinse: 20 mSv
- Haut: 500 mSv
- Hande, Unterarme, Füße und Knöchel: 500 mSv
Für Personen unter 18 Jahren gilt grundsätzlich ein Grenzwert der effektiven Dosis von 1 mSv pro Kalenderjahr. Im Rahmen einer beruflichen Ausbildung mit ionisierender Strahlung sind unter Aufsicht Tätigkeiten zulässig. Dabei können für einzelne Organe angepasste Organ-Äquivalentdosisgrenzwerte gelten, während der Grenzwert der effektiven Dosis unverändert bleibt.
Dosisgrenzwerte für die Bevölkerung
Für Einzelpersonen der Bevölkerung gilt ein Grenzwert der effektiven Dosis von 1 mSv pro Kalenderjahr. Zusätzlich gelten Organ-Äquivalentdosisgrenzwerte von 15 mSv pro Kalenderjahr für die Augenlinse und 50 mSv pro Kalenderjahr für die Haut.
Abgrenzung
Dosisgrenzwerte beziehen sich auf Körperdosen, also insbesondere auf die effektive Dosis und auf Organ-Äquivalentdosen. Sie sind von anderen dosimetrischen Größen wie Personendosis, Ortsdosis, CTDI oder Dosisflächenprodukt zu unterscheiden. Diese Mess- oder Anzeigegrößen dienen der Überwachung und Abschätzung der Exposition, sind aber nicht selbst die rechtlich maßgeblichen Grenzwerte.