Cholecalciferol
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LoslegenSynonyme: Calciol, Vitamin D3
Englisch: cholecalciferol, calciol
Definition
Als Cholecalciferol oder kurz Calciol bezeichnet man das von tierischen Organismen gebildete Vitamin D3, das zur Gruppe der Calciferole gehört. Strukturell handelt es sich um ein Secosteroid (Summenformel C27H44O). Es entsteht aus 7-Dehydrocholesterin – einem Vorläufer der Cholesterinbiosynthese – durch die Spaltung des B-Rings unter UV-Einwirkung.
Biochemie
Cholecalciferol kann entweder über die Nahrung aufgenommen oder durch UV‑B‑Strahlung aus 7‑Dehydrocholesterin in der Haut synthetisiert werden. Im Gegensatz dazu stammt Ergocalciferol (Vitamin D2) aus pflanzlichem bzw. pilzlichem Ergosterol und ist ausschließlich diätetisch verfügbar. Beide Formen durchlaufen im Körper einen weitgehend analogen Stoffwechselweg. Die erste Hydroxylierung erfolgt in der Leber an Position C25 durch eine 25‑Hydroxylase und führt zur Bildung von Calcidiol (25‑Hydroxycholecalciferol). Die zweite Hydroxylierung geschieht in den Nieren durch die 1α‑Hydroxylase, die Calcitriol (1,25‑Dihydroxycholecalciferol), die hormonell aktive Form des Vitamin D, erzeugt. Die Aktivität der 1α‑Hydroxylase wird unter anderem durch das Parathormon (PTH) reguliert, das von den Nebenschilddrüsen (Glandulae parathyroideae) ausgeschüttet wird. Bei Calciummangel steigt die PTH‑Konzentration im Blut, was die Bildung von Calcitriol stimuliert. Calcitriol wiederum erhöht die intestinale Calciumresorption, fördert die Calciumfreisetzung aus dem Knochen und senkt die renale Calciumausscheidung. Gleichzeitig hemmt ein hoher Calciumspiegel im Blut die PTH‑Sekretion und damit auch die Aktivität der 1α‑Hydroxylase in der Niere. So entsteht ein fein abgestimmter Regelkreis zur Aufrechterhaltung der Calciumhomöostase.[1]
Vorkommen
Medizinische Bedeutung
Cholecalciferol wird zur Vorbeugung und Behandlung von Vitamin-D-Mangelzuständen eingesetzt, insbesondere zur Rachitisprophylaxe bei Säuglingen.
Pharmazie
Darreichungsformen
Vitamin D ist in Form von Tabletten, Weichkapseln oder Tropfen erhältlich.
Verschreibungspflicht
Die Verschreibungspflicht hängt davon ab, ob ein Präparat vom Hersteller als Arzneimittel oder als Nahrungsergänzungsmittel deklariert wird. Arzneimittel mit Vitamin D werden verschreibungspflichtig, sobald die Tagesdosis 1.000 I.E. überschreitet.[2] Hochdosierte Arzneimittel (z.B. 20.000 I.E.) sind daher verschreibungspflichtig und zur Initialbehandlung nachgewiesener Mangelzustände zugelassen. Nahrungsergänzungsmittel unterliegen dagegen nicht der Arzneimittelverschreibungsverordnung und sind auch in höheren Dosierungen frei verkäuflich.
Quellen
- ↑ Bikle DD. Vitamin D metabolism, mechanism of action, and clinical applications. Chem Biol. 2014;21(3):319-329.
- ↑ Bundesministerium der Justiz. Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV), Anlage 1: Colecalciferol, abgerufen am 29.01.2022.