Süßstoff
Englisch: sugar substitute, sweetener
Definition
Unter einem Süßstoff versteht man eine Substanz, die zum Süßen von Nahrungsmitteln verwendet wird und deren Süßkraft um das 3000fache höher sein kann als die von Saccharose. Da die meisten Süßstoffe von körpereigenen Enzymen nicht gespalten werden können, haben die Süßstoffe meist keinen oder nur einen sehr geringen Kaloriengehalt.
Zugelassene Süßstoffe
In der EU sind unter anderem folgende Süßstoffe zugelassen:
Acesulfam K (E 950)
Die Süßkraft des Acesulfam K ist etwa 200mal größer als die von normalem Haushaltszucker. Aufgrund seines niedrigen Kaloriengehalts können auch Diabetiker mit Acesulfam K gesüßte Nahrungsmittel zu sich nehmen.
Aspartam (E 951)
Aspartam setzt sich aus den Aminosäuren Asparaginsäure und Phenylalanin zusammen, die als Dipeptid mit Methanol verestert sind. Die chemische Bezeichung lautet daher L-Aspartyl-L-Phenylalanin-Methylester. Aspartam wird im menschlichen Organismus in seine Bestandteile Asparaginsäure, Phenylalanin und Methanol gespalten. Seine Süßkraft ist etwa 200mal größer als die von Haushaltszucker. Phenylalanin wird durch das Enzym Phenylalaninhydroxylase zu Tyrosin umgesetzt und dem Aminosäurestoffwechsel zugeführt. Aus diesem Grund sollten Patienten, die unter einer Phenylketonurie leiden, einem Mangel an Phenylalaninhydroxylase, keine mit Aspartam gesüßten Nahrungsmittel essen.
Aspartam ist einer der meist verwendeten Süßstoffe der Welt. Die durch die EU empfohlene erlaubte Tagesdosis liegt bei 40 mg/kgKG.
Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) hat Aspartam – unter Berufung auf "begrenzte Beweise" ("limited evidence") für die Karzinogenität beim Menschen – 2023 als möglicherweise krebserregend für den Menschen (IARC-Gruppe 2B) eingestuft. Der Gemeinsame Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe (JECFA) der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) bestätigte die zulässige Tagesdosis von 40 mg/kgKG.[1]
Cyclymat (E 952)
Die Süßkraft des Cyclymats beträgt etwa das 35fache von normalem Haushaltszucker. Es wird vermutet, dass Cyclymat kanzerogen ist, was aber durch Studien nicht bestätigt werden konnte. In den USA ist Cyclamat nicht zugelassen.
Neohesperidin DC (E 959)
Neohesperidine entstehen durch Hydrierung von Flavonoiden, die man aus Zitrusfrüchten gewinnen kann. Seine Süßkraft ist etwa 600 bis 1500mal größer als die von Haushaltszucker. Aufgrund seines unangenehmen Nachgeschmacks wird es vor allem in Kombination mit anderen Stoffen eingesetzt.
Saccharin (E 954)
Saccharin ist ein synthetischer, kalorienfreier Süßstoff, der etwa 500mal süßer wie Zucker ist. Saccharin hat jedoch einen bitteren Nachgeschmack, so dass es häufig mit anderen Süßstoffen kombiniert wird.
Sucralose (E 955)
Sucralose ist ein Süßstoff, der aus gewöhnlichem Zucker synthetisiert wird und etwa 600mal süßer als Haushaltszucker ist. Er hat im Gegensatz zu Saccharin keinen bitteren Nachgeschmack.
Thaumatin (E 957)
Es wird aus der in Westafrika vorkommenden Katemfe-Pflanze gewonnen. Im Vergleich mit Haushaltszucker hat Thaumatin eine 2000-3000fach erhöhte Süßkraft. Aufgrund seines niedrigen Kaloriengehalts können auch Diabetiker mit Thaumatin gesüßte Nahrungsmittel zu sich nehmen.
Weitere Zuckerersatzstoffe
Quellen
- ↑ Aspartame hazard and risk assessment results released. WHO 14.07.2023. Abgerufen am 20.07.2023
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