Polizeiarzt
Wir werden ihn in Kürze checken und bearbeiten.
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Synonym: Polizeimediziner
Englisch: police physician
Definition
Der Polizeiarzt ist ein Arzt im polizeiärztlichen Dienst, der innerhalb einer Polizeibehörde tätig ist und medizinische Aufgaben in den Bereichen Arbeitsmedizin, Einsatzmedizin und Begutachtung wahrnimmt. Er ist organisatorisch Teil der Polizei und übernimmt die medizinische Betreuung von Polizeibediensteten sowie beratende Funktionen in Einsatzlagen.
Hintergrund
Der polizeiärztliche Dienst ist Bestandteil der inneren Organisation von Polizeibehörden. Die Ausgestaltung variiert je nach Bundesland oder Behörde, etwa bei der Bundespolizei. Das Tätigkeitsspektrum umfasst arbeitsmedizinische, einsatzmedizinische und begutachtungsmedizinische Aufgaben. Polizeiärzte sind häufig als Ärzte in Uniform tätig und in die organisatorischen und hierarchischen Abläufe der Polizei eingebunden. Die Tätigkeit ist institutionsgebunden und nicht primär auf kurative Versorgung ausgerichtet.
Aufgaben
- Arbeits- und betriebsmedizinische Betreuung: Einstellungsuntersuchungen, Dienstfähigkeits- und Verwendungsbegutachtungen, arbeitsmedizinische Vorsorge, Prävention und Gesundheitsförderung
- Einsatzmedizinische Unterstützung: Medizinische Lagebeurteilung, Beratung der Einsatzleitung, Mitwirkung bei Großlagen und Gefährdungssituationen
- Kurative Versorgung (strukturabhängig): Allgemeinmedizinische Betreuung von Polizeibediensteten, notfallmedizinische Erstversorgung
- Begutachtungswesen: Erstellung medizinischer Gutachten zur Dienstfähigkeit, nach Dienstverletzungen sowie im Rahmen beamtenrechtlicher Fragestellungen
Voraussetzung
- Abgeschlossenes Medizinstudium und Approbation
- Facharztqualifikation, häufig Arbeitsmedizin, Allgemeinmedizin oder Innere Medizin; Weiterbildung teilweise im Dienst
- Arbeitsmedizinische Qualifikation (Facharzt oder Zusatzweiterbildung Betriebsmedizin)
- Kenntnisse im Begutachtungswesen
- Erfahrung oder Zusatzqualifikation in der Notfallmedizin
Abgrenzung: Ärzte mit Kooperationsvereinbarung
Externe Ärzte mit Kooperationsvereinbarung sind nicht Teil des polizeiärztlichen Dienstes. Sie werden für definierte Einzelfragestellungen hinzugezogen und sind meist niedergelassen oder klinisch tätig. Polizeibehörden greifen hierfür auf Kontakt- oder Bereitschaftslisten zurück.
Typische Aufgaben sind die Untersuchung auf Gewahrsamsfähigkeit, Blutentnahmen, Leichenschau sowie die Ausstellung ärztlicher Bescheinigungen im Rahmen polizeilicher Maßnahmen. Diese Tätigkeiten erfolgen anlassbezogen im Rahmen von Einzelaufträgen.
Polizeiärzte sind demgegenüber dauerhaft in die Behördenstruktur eingebunden und übernehmen die kontinuierliche medizinische Betreuung von Polizeibediensteten sowie arbeits-, einsatz- und begutachtungsmedizinische Aufgaben.
Literatur
- Bundespolizei: Polizei & Medizin
- Deutsches Ärzteblatt: Polizeiärztlicher Dienst: Mediziner in Uniform