Haftfähigkeit
Definition
Die Haftfähigkeit bezeichnet die ärztliche Einschätzung, ob der körperliche oder psychische Gesundheitszustand einer Person mit einem längeren Freiheitsentzug vereinbar ist. Sie stellt keine Diagnose dar, sondern ist eine situationsbezogene medizinische Beurteilung.
Ihr Gegenteil ist die Haftunfähigkeit.
Hintergrund
Die Prüfung der Haftfähigkeit erfolgt vor Anordnung oder Fortdauer eines polizeilichen oder justiziellen Freiheitsentzugs. Grundlage ist die staatliche Schutz- und Fürsorgepflicht gegenüber Personen in Obhut. Die ärztliche Beurteilung erfolgt im Auftrag zuständiger Behörden oder Gerichte und dient der medizinischen Einschätzung der Zumutbarkeit des Freiheitsentzugs. Eine wichtige Fragestellung ist dabei, ob die Haft zu einer erheblichen Gesundheitsgefährdung des Betroffenen führen würde.
Die Entscheidung über Anordnung, Durchführung oder Fortdauer des Freiheitsentzugs obliegt dem zuständigen Richter – die ärztliche Einschätzung besitzt lediglich beratenden Charakter. Die Untersuchung zur Haftfähigkeit erfolgt in der Regel durch Amtsärzte, Polizeiärzte oder Anstaltsärzte; eine Begutachtung durch Hausärzte kann aufgrund bestehender persönlicher Nähe zu Interessenkonflikten führen.
Medizinische Beurteilung
Die Haftfähigkeitsuntersuchung orientiert sich am aktuellen klinischen Zustand der betroffenen Person. Erfasst werden:
- Allgemeinzustand
- Vigilanz
- Orientiertheit
- Vitalparameter
- akute somatische oder psychiatrische Krankheitszeichen (Psychose, Suizidalität)
Chronische Erkrankungen stehen der Haftfähigkeit nicht entgegen, sofern ein stabiler Zustand vorliegt und eine adäquate Versorgung im Gewahrsam im Rahmen der Gefängnismedizin möglich ist. Beispiele für eine fehlende Haftfähigkeit sind:
- Schwere depressive Episode mit Suizidgefahr
- Psychotische Erkrankung ohne Krankheits- und Haftverständnis
- Terminale Erkrankung
- Hochgradige Demenz
Abgrenzung
Haftfähigkeit beschreibt ausschließlich die medizinische Zumutbarkeit des Freiheitsentzugs zum Zeitpunkt der Untersuchung. Sie ist von den Begriffen wie Hafttauglichkeit, Gewahrsamsfähigkeit, Schuldfähigkeit und Vernehmungsfähigkeit abzugrenzen, die in der medizinischen Alltagssprache allerdings teilweise auch synonym verwendet werden.
Literatur
- J. Morgenstern, Haftfähigkeit aus der Sicht des Justizvollzuges, Gesundheitswesen 2013, Thieme-Verlag.
- R. Kiesecker, Beurteilung von Gewahrsams- und Haftfähigkeit, Notfall + Rettungsmedizin 2003, Springer-Verlag
- K. Keppler, Haftfähigkeit – medizinische Grundlagen, Gefängnismedizin 2009, Thieme-Verlag.
- R. Kiesecker, Arzt und Gewahrsams-/Haftfähigkeit, MedR 1999